Keine Typenprüfung von Amateurfunk-Geräten!
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Version 3. Jan. 2010

Vorbemerkung
Es handelt sich hier um ein Bakom+UVEK-erzeugtes Problem. Gefordert sind die Bakom- oder UVEK-Juristen, hier einen gangbaren Weg zu finden und vorzuschlagen. Die USKA als Leidtragende ist hier keineswegs der «Bittsteller», sondern die USKA und alle Schweizer Funkamateure haben einen sehr berechtigten und dringlichen Anspruch darauf, dass der alte Rechts-Besitzstand uneingeschränkt wieder hergestellt wird.
Der einzige potente Verhandlungspartner seitens der Amateurfunker ist die USKA.

Die Problematik scheint allenorten bestens bekannt zu sein. Im Moment jedoch ist keinerlei Bewegung in dieser Angelegenheit festzustellen.

Also müssen gelegentlich, nicht überstürzt, weitere Massnahmen ins Auge gefasst werden:

Die Hierarchie der zuständigen Behörden:

Dem Bürger stehen darüber hinaus die Möglichkeiten der Presse offen:

Presse-Berichte (Beobachter etc)

Leserbriefe

 

Das CE-Zeichen: der Gesslerhut des 21. Jahrhunderts !