Keine Typenprüfung von Amateurfunk-Geräten!
www.QRRR.ch
das Ausland

Version 3. Jan. 2010

Diese Seite soll zeigen, wie im Ausland mit dem Problem umgegangen wird resp wurde. Der Schweizer Amateurfunker frägt sich völlig zu recht, wieso er gegenüber seinen Nachbarn nun dermassen benachteiligt werden soll.  

Europäische Gemeinschaft/Europäische Union
Lesen Sie hier unbedingt den Bericht von Gaston Bertels, ON4WF.
Er schildert eindrücklich, wie die EU-Amateure seinerzeit geschockt wurden, als sie erfuhren, dass von der EU-Kommission im wesentlichen die gleichen Schikanen gegen die Amateure aufgefahren wurden, wie wir sie heute in der Schweiz erleben !
Wenn er darin sagt, sie seien "échappé à une catastrophe", so auch nur dank dem, dass sich hier einige Amateure sehr dezidiert und glücklicherweise am Ende erfolgreich zur Wehr gesetzt haben und diesem Treiben nicht einfach tatenlos zugeschaut haben !
Beim zweiten Anlauf ist dann wieder genau das gleiche "passiert" (oder sollen wir vermuten, "versucht" worden ?

Das Problem ist in der EU offenbar gelöst. Siehe dieses Plakat, das die aktuelle Regelung sehr prägnant beschreibt. Zu den Details siehe auch die EMC-Richtlinie und die RETTE-Richtlinie, wo in beiden Fällen der Amateurfunkdienst explizit ausgenommen ist !


Deutschland
Das deutsche Amateurfunk-Gesetz (Stand 2008) sagt klar:
(2) Mit einem von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zugeteilten Rufzeichen ist der Funkamateur berechtigt, abweichend von den im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31.Januar 2001 (BGBl. I S. 170) festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren, eine im Handel erhältliche oder selbstgefertigte Amateurfunkstelle sowie Sendeanlagen, die zu Amateurfunkstellen umgebaut sind, zu betreiben.

Im Unterschied zur Schweiz werden also unsere deutschen Kollegen nicht mit Konformitätsbewertungsverfahren schikaniert !
(Wieso verstecken sich Bakom+UVEK hinter den Bilateralen Abkommen, wenn es sogar bei EU-Mitgliedern Ausnahmen geben darf, geben kann und effektiv gibt ?)

Interessant auch: Der deutsche Fachhandel sieht die Rechtslage wie folgt (wird auf diversen Websites von Händlern von Amateurgeräten so dargestellt):
«Zu unterscheiden ist nach
• Amateurfunkgeräten mit CE-Kennzeichen und
• Amateurfunkgeräten ohne CE-Kennzeichen.
Grundsätzlich brauchen Amateurfunkgeräte kein CE-Kennzeichen zu tragen, dürfen dann allerdings empfangs- wie sendeseitig nur von entsprechend ermächtigten Personen benutzt werden.
Amateurfunkgeräte mit CE-Kennzeichen dürfen hingegen von jedermann empfangsseitig genutzt werden – etwa, wenn man sich durch eine Hörtätigkeit auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten möchte.
Sendeseitig dürfen Amateurfunkgeräte nur von staatlich geprüften Funkamateuren im Rahmen ihrer Amateurfunkklasse genutzt werden.
Alle hier angebotenen Amateurfunktransceiver tragen das CE-Kennzeichen. Es geht verloren, sobald das Gerät modifiziert wird. Funkamateuren sind diese Modifikationen und der darauf folgende Betrieb gestattet.»

 

Siehe auch den Kommentar der Universität Osnabrück:

Ich interessiere mich für Technik - warum dann Amateurfunk?

Ganz einfach: Weil der Amateurfunk eine der denkbar größten Spielwiesen für alle technisch Interessierten ist. Ganz besonders interessant ist er natürlich für all jene, die sich für Hochfrequenzen interessieren, denn der Amateurfunk ist der einzige Funkdienst, bei dem auch selbst gebaute Funkgeräte, ganz ohne CE-Kennzeichen oder irgend welche anderen kostspieligen Zertifizierungen, benutzt und sogar an andere Funkamateure weitergegeben oder verkauft werden dürfen. Aber auch wer sich mehr für andere Elemente, wie Steuerung, Akustik, PC-Software, Mikrocontroller oder Messtechnik interessiert, kommt beim Amateurfunk voll auf seine Kosten, schließlich will der Funkamateur nicht nur funken, sondern auch steuern, regeln, messen, ausprobieren, nachbauen, entdecken und ein wenig erfinden.
(Hervorhebung durch den Autor)


siehe ferner im Schreiben von DJ5IL:
Nicht im Handel erhältliche oder modifizierte Amateufunkgeräte sind ausdrücklich keine Betriebsmittel im Sinne der Richtline, die damit dem technisch-experimentellen Charakter des Amateurfunkdienstes Rechnung trägt. Das bedeutet, daß die Sicherstellung ihrer elektromagnetischen Verträglichkeit nicht der Richtlinie unterliegt und sie somit die grundlegenden Anforderungen nicht erfüllen und kein CE-Kennzeichen tragen müssen.
(Hervorhebung durch den Autor)

 

Übersicht über die Regelung in Europa und in den USA
(noch unvollständig): In Friedrichshafen haben wir die Amateurfunk-Organisationen anderer Länder kontaktiert, um die Handhabung dieser in der Schweiz strittigen Fragen zwischenstaatlich zu vergleichen. Befragt wurden die USA, Deutschland, England, Holland, Oesterreich - also eine representative Auswahl. USA und DL sind leider noch ausstehend, alle anderen Stellungnahmen liegen vor und zeigen ein klares Bild, das leider nicht zugunsten der Schweizer Regelung spricht !

Frage PA OE G HB
09
HB
10
HB
soll
Ist in Ihrem Land vorgeschrieben, dass jedes neue vom Händler gekaufte Amateurfunk-Gerät mit einem offiziellen Prüfzeichen (CE, UL oder ähnlich) versehen sein muss, inklusive einer schriftlichen Konformitätserklärung ? ja ja ja ja ja nein
Wenn Sie ein neues, seriengefertigtes Gerät aus dem Ausland (z.B. USA, Japan) direkt importieren, muss es dann dieses Prüfzeichen tragen ? nein nein nein ja ja **) nein
Falls es dieses nicht trägt, müssen Sie dann ein Konformitäts-Bewertungs-Verfahren (Typenprüfung) durchführen lassen ? nein nein nein ja ja **) nein
Darf ein importiertes Gerät ohne Prüfzeichen in Betrieb genommen werden ? ja ja ja nein nein **) ja
Wenn ein Funkamateur ein seriengefertigtes Gerät modifiziert, darf er dieses weiterverkaufen, ohne ein neues Konformitäts-Bewertungs-Verfahren (Typenprüfung) durchgeführt zu haben ? ja ja ja nein nein ja
Darf ein Funkamateur ein selbstgebautes Gerät weiterverkaufen, ohne ein Konformitätsbewertungsverfahren (Typenprüfung) durchgeführt zu haben ? (z.B. Bausatz) ja ja ja nein nein ja
Ist bei einem Weiterverkauf eines Funkamateur-Gerätes der Amateur verpflichtet, dieses ausschliesslich an einen Besitzer einer Amateurfunk-Lizenz zu verkaufen ? (1) nein nein ja ja nein

(1) Sender: Ja, sonst: nein

**) wird gemäss einem Bakom-Memo vorläufig «toleriert», ist aber gesetzeswidrig (!)

Fazit: die Schweiz hat die weltweit restriktivsten Einschränkungen in bezug auf Typenprüfungszwang für Amateurfunkgeräte (vermutlich ähnlich wie Nordkorea !) Muss das wirklich so sein ?

Die Interviews wurden geführt mit:
UK: G0TWW, General Manager RSGB Peter Kirby
OE: OE1MMU
PA: PB0AOK
USA: noch ausstehend
DL: noch ausstehend
HB 09: Bakom-Vorschrift ab 2009
HB 10: Bakom-Vorschrift ab 1.1.2010
HB Soll: Wiederherstellung des Zustandes vor 1.1.09 (status quo ante)

 

Das CE-Zeichen: der Gesslerhut der Gegenwart !