Keine Typenprüfung von Amateurfunk-Geräten!
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das Ziel: die Besitzstandwahrung

Version 3. Jan. 2010

 

Der alte, bisherige Besitzstand muss wiederhergestellt werden !

Für Amateur-Funk-Anlagen gilt (wie bis jetzt immer !)

  • kein CE-Zeichen-Zwang

  • kein TD, CB- oder andere Zeichen

  • keine Auflagen bei Import, Export (beides egal welche Länder), Wiederverkauf, Handel, Umbau, Modifikation, Erweiterung etc (das technische Experimentieren und Innovieren muss uneingeschränkt möglich sein - es ist absurd, dies mit gesetzlichen Barrieren verhindern oder behindern zu wollen).

  • keine Typenprüfung (Konformitätsbewertungsverfahren)

  • keine EG-Richtlinien (ausser beim Export in die EG)

  • keine Einschränkung der technischen Experimente und von Innovationen !

Sogenannte "EG/EU-Richtlinien" haben in der Schweiz keine Gültigkeit, ausser ihr Text sei ins nationale Recht übernommen worden (="Copy-Paste"). Hinweise auf ausländische (dynamische) Rechtsquellen sind selbstverständlich nichtig.

Das CE-Zeichen: der Gesslerhut des 21. Jahrhunderts !