Keine Typenprüfung von Amateurfunk-Geräten!
www.QRRR.ch
das Bakom 

Version 24. Jan. 2010

Die erste Frage ist: Wie sieht das Bakom den Amateurfunkdienst ? Diese Frage ist auf der Bakom-Seite so beantwortet (Stand 19.Juni 2009):

"Amateurfunk
Funkamateure stehen weltweit miteinander in Verbindung. Sie übertragen technische Informationen über Sende- und Empfangsversuche sowie persönlichen Mitteilungen. In Notsituationen versuchen Sie die Übermittlung aufrecht zu erhalten. Die Anwender sind Privatpersonen und Amateurfunkvereine. Die Voraussetzung für eine Konzessionserteilung ist ein gültiger Fähigkeitsausweis. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt." ende Zitat Bakom

Was fällt Ihnen dabei auf ?
Ja, genau ! Von den technischen Experimenten (technical investigations), wie im Radio-Reglement formuliert, ist hier nicht mehr die Rede ! Damit ist ja wohl bewiesen, worauf das Bakom hinaus will ! Man muss nur genau lesen und merken, dass etwas fehlt, dh. «unter den Tisch gewischt» worden ist....
Die gewollte Abschaffung der technischen Experimente ist hier bereits vorweggenommen !

Die Aufgaben des Bakom werden geregelt in der Organisations-Verordnung OV-UVEK. Hier sieht man deutlich, dass weder Funk, und schon gar nicht Amateurfunk, für das Bakom von Bedeutung sind. Das jetzt im Amateurfunk-Typenprüfungs-Bereich vorhandene Schlamassel muss also von ausserhalb des Bakoms kommen !

Immer interessant ist im weiteren, das Leitbild einer Organisation zu konsultieren. Das Leitbild wurde vor im Sommer 2009 geändert... Früher galt:

Das BAKOM möchte nicht verbieten, sondern Rahmenbedingungen definieren, um Innovationen zu ermöglichen - unter Wahrung der Anliegen des Service public.

Happy to help. Dieser Slogan hängt zwar nicht in den BAKOM-Büros, ist aber dafür in den Köpfen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dienstleistungsmentalität ist für die jungen Teams im BAKOM selbstverständlich.

Gelten diese Aussagen in Zukunft auch für den Amateurfunkdienst ? Es ist zu hoffen !
Das neue Leitbild enthält solche Aussagen leider nicht mehr. Ein böses Omen ?

 


Wie heisst es doch in der Bundesverfassung der Eidgenossenschaft (Art 5 Abs 2):
Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.

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