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Keine Typenprüfung von
Amateurfunk-Geräten! www.QRRR.ch |
der Amateurfunk-Dienst |
Version 24. Jan. 2010 |
Das Internationale Radioreglement definiert den Amateurfunkdienst wie
folgt:
Ein wesentlicher
Bestandteil des Amateur-Funk-Dienstes sind also
technische Experimente
(technical investigations) Funkamateure sind bekanntlich keine Laien, sondern sehr oft sehr
qualifizierte Fachspezialisten, welche fachlich sehr wohl in der Lage
sind, Geräte selber zu entwickeln und zu bauen oder existierende Geräte
abzuändern. Experimente beschränken sich ja nicht "nur" auf
Wellen-Ausbreitungs-Versuche, sondern befassen sich sehr oft mit dem "Innenleben"
der eingesetzten elektronischen und elektrischen Gerätschaften,
inklusive Software. Amateurfunkgeräte (inkl. Software) sind in jedem
Fall Versuchsaufbauten, auch wenn Komponenten oder das Grundgerät vom
Amateur fertig eingekauft werden. Im Klartext: ein Amateurfunker
betreibt ein Elektronik-Labor (Forschungs- und Entwicklungs-Labor).
Personen, die Amateurfunker sind bzw waren, haben in der Vergangenheit
ganz wesentlich zum technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
in unserer Gesellschaft beigetragen.
Wem käme es nun in
den Sinn, den Hochschulen und der Industrie Vorschriften zu machen,
welche elektronischen Schaltungen in ihren Labors gebaut werden dürfen,
welche Messgeräte dabei eingesetzt werden und wie die Tests verlaufen
müssen ? Die Techniker und Ingenieure würden das Land reihenweise
verlassen.
Die
neuen Bakom-Merkblätter
sind
ein
direkter Angriff auf
diesen
Grundpfeiler des Amateurfunk-Dienstes. Es wird versucht, dem
Amateur-Funk mit zumeist sachlich und gesetzlich unbegründeten
Über-Regulierungen eine seiner Grundlagen zu entziehen. Welche Absicht
wirklich dahintersteckt, bleibt dem Schreibenden verborgen.
Das CE-Zeichen: der Gesslerhut des 21. Jahrhunderts ! |