Keine Typenprüfung von Amateurfunk-Geräten!
www.QRRR.ch
die USKA

Version 3. Jan. 2010

 

Auszug aus den Statuten der USKA:

«Art. 3 Der Zweck der USKA besteht, unter Ausschluss von wirtschaftlicher Tätigkeit, in der Förderung des Amateurfunks auf allen ihm zustehenden Frequenzbändern und in allen zugelassenen Sendearten, hauptsächlich durch:

1. Wahrung der Interessen des Amateurfunkdienstes und seiner Konzessionäre gegenüber schweizerischen Behörden sowie internationalen Körperschaften, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung und Erweiterung der benötigten Frequenzbänder, die Errichtung von Aussenantennen und die sich aus der ungenügenden Verträglichkeit elektronischer Geräte gegenüber elektromagnetischen Einstrahlungen ergebenden Probleme (Kompetenzzentrum);...»

Hier sehen Sie, was die USKA zur neuen Typenprüfung denkt: www.uska.ch

Es soll hier ausdrücklich gesagt sein, dass das jetzige Schlamassel nicht durch die USKA verursacht worden ist.
Ebenso bitte ich, Schuldzuweisungen an die Adresse der USKA zu unterlassen. Ich bin überzeugt, dass der USKA-Vorstand sein möglichstes tat und tut. Der USKA-Vorstand liegt jetzt unter Dauerbeschuss von seiten der Behörden. Auf jeden Fall besten Dank für Euren ehrenamtlichen, unermüdlichen Einsatz, der nicht selbstverständlich ist !
Die USKA hat als Miliz-Organisation naturgemäss sehr beschränkte Ressourcen und kann von einer übermächtigen Organisation wie der Bundesverwaltung jederzeit «an die Wand» gedrückt respektive ausgetrickst werden. Wie hier geschehen. Da das Verhältnis zwischen USKA und Bundesverwaltung sehr asymmetrisch ist, wird es leider unmöglich sein, dass die Funkamateure mit ihren berechtigten Forderungen auf dem «symmetrischen» Weg (Verhandlungen - mit wem überhaupt ?) zum Ziel gelangen können.

 

Das CE-Zeichen: der Gesslerhut des 21. Jahrhunderts !