|
Keine Typenprüfung von
Amateurfunk-Geräten! www.QRRR.ch |
die USKA |
Version 3. Jan. 2010 |
«Art. 3 Der Zweck der USKA besteht, unter Ausschluss von wirtschaftlicher Tätigkeit, in der Förderung des Amateurfunks auf allen ihm zustehenden Frequenzbändern und in allen zugelassenen Sendearten, hauptsächlich durch: 1. Wahrung der Interessen des Amateurfunkdienstes und seiner Konzessionäre gegenüber schweizerischen Behörden sowie internationalen Körperschaften, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung und Erweiterung der benötigten Frequenzbänder, die Errichtung von Aussenantennen und die sich aus der ungenügenden Verträglichkeit elektronischer Geräte gegenüber elektromagnetischen Einstrahlungen ergebenden Probleme (Kompetenzzentrum);...»
Hier sehen Sie, was die USKA zur neuen Typenprüfung denkt: www.uska.ch
Es soll hier ausdrücklich gesagt sein, dass das jetzige Schlamassel
nicht durch die USKA verursacht worden ist.
Das CE-Zeichen: der Gesslerhut des 21. Jahrhunderts ! |