|
Keine Typenprüfung von
Amateurfunk-Geräten! www.QRRR.ch |
das Fazit / Schlusswort |
Version 24. Jan. 2010 |
In der Schweiz sind gegenwärtig die Amateurfunker gezwungen, in allen möglichen Gesetzen, Verordnungen, Merkblättern, Vernehmlassungsverfahren andauernd auf der Hut zu sein und laufend nachzuschauen, was sich wo ändert, um dann die Bedürfnisse des Amateurfunkes überall und immer anzumelden! Das ist äusserst mühsam und fehleranfällig. Da die Amateure keine professionelle Organisation unterhalten können wie der Staat, ist es schon möglich dass hier («Band Watch» -> «Law Watch»...) einmal etwas nicht beachtet wird und dann plötzlich das Schlamassel da ist, wie hier geschehen. Der einzige Ausweg aus dieser Situation scheint mir langfristig die Schaffung eines Spezialgesetzes für den Amateurfunk (Vorbild: Deutschland, wo es ein AfuG gibt und eine Amateurfunk-Verordnung). So wenig wie ich sonst für immer wieder neue Gesetze bin, so offensichtlich scheint mir dies in «unserem» Fall die einzige vernünftige Lösung zu sein. Ganz einfach, weil sonst niemand unsere Interessen vertritt. Der Amateurfunkdienst hat es aufgrund seiner Bedeutung für die Gesellschaft verdient! Dass der Amateurfunkdienst dann in der Öffentlichkeit auch wirklich wahrgenommen werden wird, ist ein zusätzlicher, begrüssenswerter Gewinn. Ein schweizerisches Amateurfunkgesetz wird es erlauben, alle Bedürfnisse und Ansprüche der Funkamateure in einem Gesetz zu verankern! «Alle» wesentlichen Probleme, die uns heute so enorm plagen und «nerven», würden in diesem Gesetz berücksichtigt werden: Konformitätsbewertungs-Ausnahme, EMV-Ausnahme, NISV-Ausnahme, Schutz vor PLC-Störungen, Berechtigungen im Ernstfall (Notfunk !), grundsätzliches Recht auf Antenne, Mikrofonverbot im Mobilfunk usw usf.
Wie kommen wir zu dieser Lösung ?
|