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Keine Typenprüfung von
Amateurfunk-Geräten! www.QRRR.ch |
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Version 3. Jan. 2010 |
Zwei Dinge sind zurzeit (anfang Jan. 2010) beachtens-
und lesenswert:
Mit dem Bakom-Infomailing Nr. 19, das am 11. Dezember
2009 an die Bakom-Interessenten-Liste verschickt worden ist, wird der
Leser auf eine Seite «Änderung der Ausführungsverordnungen im Fernmeldebereich» geführt.
Dort nimmt er auf der rechten Seite die Publikation «Erläuternder Bericht zur
Änderung der FDV, AEFV, FAV und FKV vom 4. November 2009» (Autor:
UVEK, also die dem Bakom vorgesetzte Behörde) zur Kenntnis. Der
Amateurfunker beginnt hier auf Seite 17 zu lesen.
Das Papier beginnt harmlos:
Der Amateurfunker sagt sich: «Ja, genau.
Jetzt haben sie es endlich kapiert !»
Ganz am Schluss kommt es dann ganz «strub»: Wir sind also wieder genau gleich «weit» wie im Frühjahr 2009 ! Es ist für den Amateurfunker wichtig zu realisieren, dass diese Erläuterungen vom UVEK kommen, also von der dem Bakom vorgesetzten Behörde. Selbstverständlich hat eine Weisung einer übergeordneten Behörde (UVEK) grösseres Gewicht als die der untergeordneten Behörde (Bakom).
Also gilt immer noch: Zusatz-Filter, stabile Oszillatoren,
Zusatz-Interfaces und -Anschlüsse etc müssen also wieder ausgebaut
werden, Schaltungs-Verbesserungen, Software-Updates (!) müssen wieder
rückgängig gemacht werden etc, bevor der Amateurfunker das Gerät an
einem Flohmarkt oder in der Hambörse präsentieren darf. Reparaturen sind
ja auch Änderungen am Gerät und müssen demzufolge auch wieder «zurückversetzt»
werden.... Das ist total praxisfremd und in der Praxis nicht umsetzbar. Es ist schlicht und ergreifend absoluter Blödsinn ! Die neue Version der «Amateurfunkdienst Vorschriften» (1.1.2010) besagen «folgerichtig» (Art. 26) zum Thema der älteren Geräte (sogar auch reine Empfänger !): «Funkempfangsanlagen und Anlagen für die Teilnahme am Amateurfunk, die vor dem 1. Mai 2001 keiner Konformitätsbewertung unterlagen, dürfen weiterhin erstellt und betrieben werden, ohne dass sie ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen müssen. Diese Anlagen dürfen ohne Konformitätsbewertung weder angeboten noch in Verkehr gebracht werden.» Da muss ich also tatsächlich doch meinen «alten» Transceiver oder einen «alten» Empfänger oder eine «alte» Matchbox zuerst ins SEV/Electrosuisse-Testlabor (o.ä.) bringen und dort eine teure «Typenprüfung» machen lassen, bevor ich solches auf ebay, ricardo oder in einem Flohmarkt zum Kauf anbiete !!!!! Es bewegt(e) sich
leider also praktisch gar nichts: «wo kein Wille ist, ist auch kein Weg»
Das CE-Zeichen: der Gesslerhut der Gegenwart !
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