Keine Typenprüfung von Amateurfunk-Geräten!
www.QRRR.ch
LATEST NEWS

Version 3. Jan. 2010

Zwei Dinge sind zurzeit (anfang Jan. 2010) beachtens- und lesenswert:
Das Infomailing Nr. 19 mit Hinweis auf die Erläuterungen des UVEK sowie die neuen «Amateurfunkdienst Vorschriften» des Bakom.

 

Mit dem Bakom-Infomailing Nr. 19, das am 11. Dezember 2009 an die Bakom-Interessenten-Liste verschickt worden ist, wird der Leser auf eine Seite «Änderung der Ausführungsverordnungen im Fernmeldebereich» geführt. Dort nimmt er auf der rechten Seite die Publikation «Erläuternder Bericht zur Änderung der FDV, AEFV, FAV und FKV vom 4. November 2009» (Autor: UVEK, also die dem Bakom vorgesetzte Behörde) zur Kenntnis. Der Amateurfunker beginnt hier auf Seite 17 zu lesen. Das Papier beginnt harmlos:
«Gewisse Fernmeldeanlagen unterstehen nicht der Konformitätsbewertung und der Kennzeichnung. Dazu gehören die Amateurfunkanlagen. Amateurfunker müssen nämlich eine Prüfung ablegen und dabei besondere technische Kenntnisse nachweisen, die es ihnen ermöglichen, Funkanlagen zu verändern oder sogar selbst zu bauen.»

Der Amateurfunker sagt sich: «Ja, genau. Jetzt haben sie es endlich kapiert !»
Dann aber liest der Amateurfunker weiter. Er liest jetzt sehr bald, dass obiges leider für die Amateure neu nicht mehr zuträfe, und als Begründung: «
Die Idee dahinter ist, den Käufer zu schützen». (man beachte insbesondere das Wort «neu» !). Also: «Amateurfunker = Enduser». Zu schützen vor den bösen Herstellern! Wie wenn die CE-Kennzeichnung auch nur im geringsten etwas mit Sicherheit zu tun hätte !!! (Die Autoren wissen ja gar nicht, wovon sie sprechen. Anders kann man sich das nicht erklären).

Ganz am Schluss kommt es dann ganz «strub»:
«Folglich muss eine im Handel erhältliche Anlage, die von einem Amateurfunker für den Eigengebrauch geändert wurde, für den Weiterverkauf wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Bei einem Weiterverkauf wird die Anlage nämlich nicht mehr für den Eigengebrauch verwendet.»

Wir sind also wieder genau gleich «weit» wie im Frühjahr 2009 ! Es ist für den Amateurfunker wichtig zu realisieren, dass diese Erläuterungen vom UVEK kommen, also von der dem Bakom vorgesetzten Behörde. Selbstverständlich hat eine Weisung einer übergeordneten Behörde (UVEK) grösseres Gewicht als die der untergeordneten Behörde (Bakom).

Also gilt immer noch: Zusatz-Filter, stabile Oszillatoren, Zusatz-Interfaces und -Anschlüsse etc müssen also wieder ausgebaut werden, Schaltungs-Verbesserungen, Software-Updates (!) müssen wieder rückgängig gemacht werden etc, bevor der Amateurfunker das Gerät an einem Flohmarkt oder in der Hambörse präsentieren darf. Reparaturen sind ja auch Änderungen am Gerät und müssen demzufolge auch wieder «zurückversetzt» werden....
(Ich selber liebe es, bei Geräten zusätzliche Ein- und Ausgänge und zusätzliche Bedienungselemente hinten oder vorne einzubauen. Dazu muss ich Löcher bohren. Ich wäre um einen «Gratistipp» froh, wie ich diese Löcher rückgängig machen kann, sodass es wieder aussieht wie vorher). Ferner: wie mache ich Software-Updates rückgängig, wenn ich die Original-Software gar nicht habe/gar nicht haben kann (weil nicht dump-bar) ?

Das ist total praxisfremd und in der Praxis nicht umsetzbar. Es ist schlicht und ergreifend absoluter Blödsinn !

Die neue Version der «Amateurfunkdienst Vorschriften» (1.1.2010) besagen «folgerichtig» (Art. 26) zum Thema der älteren Geräte (sogar auch reine Empfänger !):

«Funkempfangsanlagen und Anlagen für die Teilnahme am Amateurfunk, die vor dem 1. Mai 2001 keiner Konformitätsbewertung unterlagen, dürfen weiterhin erstellt und betrieben werden, ohne dass sie ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen müssen. Diese Anlagen dürfen ohne Konformitätsbewertung weder angeboten noch in Verkehr gebracht werden.»

Da muss ich also tatsächlich doch meinen «alten» Transceiver oder einen «alten» Empfänger oder eine «alte» Matchbox zuerst ins SEV/Electrosuisse-Testlabor (o.ä.) bringen und dort eine teure «Typenprüfung» machen lassen, bevor ich solches auf ebay, ricardo oder in einem Flohmarkt zum Kauf anbiete !!!!!

Es bewegt(e) sich leider also praktisch gar nichts: «wo kein Wille ist, ist auch kein Weg»
Die Schweizer Amateurfunk-Community hat es leider (bisher) verpasst, rechtzeitig massiv gegen diese Entwicklung einzuschreiten.
Wir wissen zurzeit einfach ganz sicher: So nicht !

 

Das CE-Zeichen: der Gesslerhut der Gegenwart !