Keine Typenprüfung von Amateurfunk-Geräten!
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«Neue» Regelung ab 1.1.2010 !?

Version 3. Jan. 2010

Ende Oktober 2009 hat das Bakom die «Verordnung über Fernmeldeanlagen» FAV geändert. Ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch keineswegs die Wiederherstellung des alten Zustands, wie er vor dem 1.1.2009 herrschte und worauf die Amateurfunker einen Besitzstands-Anspruch haben ! Grundsätzlich hat das Bakom/der Bundesrat mit dieser Änderung festgehalten, dass es das CE-Zeichen für HB9-Amateure grundsätzlich nicht braucht ! Die Befürchtung, dass diese Erkenntnis trotzdem nicht in die Ausführungs-Verordnungen und -Bestimmungen einfliessen werden, hat sich nun (anfangs 2010) leider vollauf bestätigt !

«Neu» sieht es also so aus (Vergleich mit Holland, Oesterreich und UK):

Frage PA OE G HB
2009
HB
2010
HB
soll
Ist in Ihrem Land vorgeschrieben, dass jedes neue vom Händler gekaufte Amateurfunk-Gerät mit einem offiziellen Prüfzeichen (CE, UL oder ähnlich) versehen sein muss, inklusive einer schriftlichen Konformitätserklärung ? ja ja ja ja ja nein
Wenn Sie ein neues, seriengefertigtes Gerät aus dem Ausland (z.B. USA, Japan) direkt importieren, muss es dann dieses Prüfzeichen tragen ? nein nein nein ja ja **) nein
Falls es dieses nicht trägt, müssen Sie dann ein Konformitäts-Bewertungs-Verfahren (Typenprüfung) durchführen lassen ? nein nein nein ja ja **) nein
Darf ein importiertes Gerät ohne Prüfzeichen in Betrieb genommen werden ? ja ja ja nein nein **) ja
Wenn ein Funkamateur ein seriengefertigtes Gerät modifiziert, darf er dieses weiterverkaufen, ohne ein neues Konformitäts-Bewertungs-Verfahren (Typenprüfung) durchgeführt zu haben ? ja ja ja nein nein ja
Darf ein Funkamateur ein selbstgebautes Gerät weiterverkaufen, ohne ein Konformitätsbewertungsverfahren (Typenprüfung) durchgeführt zu haben ? ja ja ja nein nein ja
Darf ein Funkamateur ein Bausatz-Gerät weiterverkaufen, ohne ein Konformitätsbewertungsverfahren (Typenprüfung) durchgeführt zu haben ? ja ja ja nein nein ja
Ist bei einem Weiterverkauf eines Funkamateur-Gerätes der Amateur verpflichtet, dieses ausschliesslich an einen Besitzer einer Amateurfunk-Lizenz zu verkaufen ? (1) nein nein ja ja nein


(1) Sender: Ja, sonst: nein
*) «nein» für Inhaber der «Amateurfunkkonzession 3»
**) wird gemäss einem Bakom-Memo vorläufig «toleriert», ist aber gesetzeswidrig (!)

Die grünen Ziele sind erreicht, die roten noch nicht.

Die Interviews wurden geführt mit:
UK: G0TWW, General Manager RSGB Peter Kirby
OE: OE1MMU
PA: PB0AOK
HB 2009: Bakom-Vorschrift ab 2009
HB 2010: FAV ab 1.1.2010
HB Soll: Wiederherstellung des Zustandes vor 1.1.09 (status quo ante)

Ganz wichtig:

Die «Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation vom 14. Juni 2002 über Fernmeldeanlagen» VFAV (SR 784.101.21) ist auch bereits publiziert (siehe Link). Darin wird wiederum (unverändert) die volle CE/Konformität («Typenprüfung») für den Amateurfunkdienst gefordert.
Bei den «Amateurfunkdienst Vorschriften» sieht es leider keinen Deut besser aus ! (Details siehe LATEST NEWS).

Bei diesen beiden Pendenzen hat die USKA leider aus unerfindlichen Gründen nicht mitgewirkt (vielleicht auch vom Bakom daran gehindert ?). Es ist jedoch weder sinnvoll noch effizient, wenn man diese Arbeit dem Bakom alleine überlässt, auch für das Bakom/UVEK nicht (weil dann die «Querelen» ad infinitum weitergehen). Wenn die USKA diese Unterstützung des Bakom unterlässt, haben wir als Folge genau die Situation, die wir jetzt haben, nämlich die bare Katastrophe !

Anmerkung:
In anderen Bundesämtern ist es (nachweislich) üblich, dass  Verordnungen durch gemischte Arbeitsgruppen workshop-artig gemeinsam mit allen relevanten Interessengruppen zusammen ausgearbeitet werden. Der Autor war selber vor einigen Jahren Mitarbeitender in einer solchen Arbeitsgruppe (BBT, Bildungsverordnung für die Grundbildung Informatik, also die Informatiker-Lehre). Dieses Verfahren hat sich sehr bewährt und ist sicher auch zwischen Bakom und USKA machbar, zumal die Amateurfunker in der USKA einen sehr hohen Organisationsgrad haben.

N.B. im Anhang wird dann noch auf die «R0063. Ed. 3 Technische Schnittstellen-Anforderungen für im Handel erhältliche Amateurfunkanlagen�� hingewiesen. Dieses Dokument findet man nicht einmal mit Suchmaschinen auf dem Internet. Die Bürokraten haben wieder voll zugeschlagen. Wie weit sollen Entwicklung/Forschung und Wissenschaft eigentlich noch weiter verbürokratisiert werden ? Vermutlich bis es zu spät ist und der Erfinder-/Entwicklergeist ganz zum Erliegen kommt und die technik-interessierte Jugend das Land verlassen haben wird !
Das darf sich der Schweizer Bürger einfach nicht bieten lassen !

 

Das CE-Zeichen: der Gesslerhut der Gegenwart !