Keine Typenprüfung von Amateurfunk-Geräten!
www.QRRR.ch
die Folgen

Version 7. Feb. 2010

Die vom BAKOM nun neu geforderte Typenprüfung von Amateurfunkgeräten („Konformitätsbewertungsverfahren“) hat im Klartext zur Folge:

  •  Amateur-Funk-Flohmärkte dürfen faktisch nicht mehr durchgeführt werden

  •  der Weiterverkauf eines modifizierten Gerätes ist untersagt (ohne neue Typenprüfung)(d.h. praktisch aller Geräte)

  •  der Verkauf eines importierten (z.B. USA, Japan etc) Gerätes, das im Herkunftsland legal betrieben werden darf, ist ohne Typenprüfung untersagt

  •  selbstgebaute Geräte sind ohne schweizerische Typenprüfung nicht mehr zum Weiterveräussern oder Verschenken zugelassen

  •  der Verkauf von älteren (<2001) Geräten ist illegal

  •  Bausätze können noch zusammengebaut werden, die fertiggestellten Geräte müssen typengeprüft werden, zumindest bevor sie weiterveräussert oder verschenkt werden

  •  ebay, ricardo und Hambörsen in gedruckten Organen werden für die meisten Amateurfunk-Geräte und -Komponenten illegal

  • Kleinserien, wie sie beispielsweise für Innovationen wie Packet Radio Netz, AX.25, SDR, HAMNET Digital Backbone etc von entscheidender Bedeutung sind, sind ohne Typenprüfung illegal!

Absurd und total realitätsfremd.

Wohlverstanden: es gab nie eine Typen-Prüf-Pflicht für Amateurfunkgeräte (zumindest seit der Autor lizenziert ist, 1968) - alles oben aufgeführte war bis jetzt erlaubt, weil nicht verboten.

Grundlage zu diesen Ausführungen ist das Dokument "Amateurfunkdienst  Vorschriften" Ausgabe vom 1.4.2009, Sektion Funkkonzessionen, Bakom Biel, sowie das mit der Konzessions-Rechnung 2009 verschickte Merkblatt "Wichtige Informationen über Ihre Funkgeräte", undatiert.

Wiederverkauf: Einmal gekaufte Geräte dürfen modifiziert nicht wieder-veräussert werden !
Oder: Amateur-Funk-Flohmärkte werden illegal, ebenso Verkäufe auf ebay, ricardo und durch Insertionen in Fachzeitschriften
(z.B. HB-Radio)
«Amateurfunk Vorschriften»,  Artikel 26  (Seite 15) schreibt dies zwingend so vor. Rechtsstaatlich äusserst fragwürdige Razzien haben bei Händlern bereits stattgefunden !
Anlagen, welche älter sind als 2001
«dürfen ohne Konformitätsbewertung weder angeboten noch in Verkehr gebracht werden» ! Diese Bestimmung ist ja geradezu lächerlich. Da muss ich, um einen alten Transceiver zu verkaufen, zuerst zu Electrosuisse/SEV rennen und dort eine teure Typenprüfung machen lassen.
Das Merkblatt sagt unter
«Wiederverkauf»:  «Wurde das Gerät geändert, darf es nur dann wieder in Verkehr gebracht werden, wenn der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wurde».
Damit bewirkt jede Modifikation der Hard- oder Software eines Gerätes (also auch ein Einbau eines zusätzlichen Filters, jegliche Schaltungs-Aenderung, jeglicher Software-Update etc) ein Wiederverkaufs-Verbot ! Grotesk.

Fazit
Wer will hier den Amateurfunk verhindern ? Und wieso ?
Und wieso wird jetzt ein Teil der Amateurfunker kriminalisiert ? (die überraschenden Änderungen in den Gesetzen und Bestimmungen einerseits und das völlig unveränderte Verhalten der Amateurfunker bewirken jetzt, dass die Amateurfunker juristisch plötzlich im «Offside» stehen !) Nicht gerade fair, aber leider Tatsache. 

 

Das CE-Zeichen: der Gesslerhut des 21. Jahrhunderts !