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Version 28. Feb. 2010
Für ein
sorgenfreies Amateurfunker-Leben gibt es die Lösung hier!
Aber: Damit ist es leider nicht getan. Es
gehört ein Bericht dazu, Bsp siehe
HIER
(Link) oder als
PDF (14MB)
HIER! Have Fun!
Für Firmen zumutbar, für Amateurfunker nicht.
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Der 20. Februar 2010:
Rabenschwarzer Tag für den Schweizer Amateurfunk
Der «Zuger Antrag 4» zur Wiederherstellung des früheren
Besitzstandes der technischen Experimente wurde von der
Delegiertenversammlung mit 21:9 Stimmen abgelehnt.
Diesem Verdikt muss sich der Vorstand selbstverständlich
unterwerfen. Die USKA wird somit auf jegliche Aktivität der
Verteidigung gegen die Einführung der CE-Typenprüfung ausserhalb
des direkten Kontaktes mit dem Bakom verzichten müssen. Das von
mir vorgeschlagene «Political Lobbying» ist von der Mehrheit der
Delegierten «versenkt» worden. Da der Gegenvorschlag des alten
USKA-Vorstandes angenommen wurde, gibt es also auch keinerlei
Anstrengungen, das aktuelle, groteske Gesetz für die Bedürfnisse
der Amateurfunker zu ändern.
Die Bakom-Interpretation, dass der Amateurfunkdienst (entgegen
dem ITU-Radioreglement!) in der Schweiz keine technischen
Experimente mehr umfasst, wird somit von der Mehrheit der
Delegierten implizit akzeptiert.
Ist der Schweizer Amateurfunkdienst damit in seinem
ursprünglichen Sinn nicht bereits klinisch tot?
Willi Vollenweider HB9AMC
Nur Eure Stimme an der
Urabstimmung kann diese Entwicklung noch korrigieren!
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Kommentar: Kein Schutz von
Minderheits-Interessen mehr ?
Es ist Realität, dass die an technischen
Experimenten interessierten Amateurfunker heutzutage nicht mehr
die grosse Mehrheit wie früher, sondern nur noch eine Minderheit
darstellen. Die «technischen Experimente» sind aber nach wie vor das
Rückgrat des Amateurfunks. Ohne diese «technischen
Experimente» wird die gesellschaftliche Rechtfertigung des
Amateurfunkdienstes hauchdünn! Nur mit «Notfunk» wird sich der
Amateurfunkdienst niemals halten können.
Der Entscheid der DV, die Freiheit der «technischen
Experimente» auf Antrag des früheren Vorstandes nicht mehr zu
verteidigen, ist deshalb strategisch «riskant». Zudem können jetzt die
Interessen der technisch interessierten Amateurfunker von der USKA nicht
mehr ernsthaft wahrgenommen werden. Es ist absehbar, dass wir sie als
USKA-Mitglieder verlieren werden.
Es wäre jedoch ratsam, in der USKA auch den Interessen von Minderheiten
Beachtung zu schenken! In unserem vier-sprach-kulturellen Land ist
dies eine lange und bewährte Tradition. Wieso leben wir diese nicht auch
in der USKA?
| Download
Präsentation (PDF-Format) für die Delegiertenversammlung am 20.
Februar 2010 ->
HIER |
Persönliche Erklärung von HB9AMC
Im März 2010 werden die Zuger- und die
anderen DV-Anträge der Urabstimmung, d.h. den USKA-Mitgliedern
zur Stellungnahme vorgelegt werden. Da ich an den Zuger Anträgen
mitgewirkt habe und von deren Richtigkeit überzeugt bin, setze
ich mich logischerweise in der jetzt laufenden
Abstimmungs-Diskussion auch für diese ein.
Sind diese Fragen dann durch die
Urabstimmung definitiv entschieden, werde ich die Entscheide
kompromisslos akzeptieren und mich für deren geradlinige
Umsetzung einsetzen, wie weiter oben bereits erwähnt.
Es ist nun so, dass ich als neu «amtierendes»
Vorstandsmitglied einen Antrag des früheren (nicht jetzigen!)
Vorstandes zur Ablehnung empfehle. An diesem «Gegenvorschlag»
des früheren Vorstandes war ich in keiner Art und Weise
beteiligt, auch nicht konsultativ. Dieser Gegenvorschlag
ist wohlverstanden zurzeit auch nicht rechtskräftig. Solange die
DV-Anträge noch nicht entschieden sind, halte ich es für meine
Pflicht, auf deren Gefahren und Risiken aufmerksam zu machen.
Alles andere wäre nicht ehrlich.
Willi Vollenweider HB9AMC |
Fragen und Antworten zum Antrag 4 der Zuger
an die Delegiertenversammlung der USKA vom 20. Februar 2010:
«Der Vorstand wird
beauftragt, von den Behörden eine vollständige Befreiung sowohl von der
Konformitätsbewertung als auch von der CE-Kennzeichnung sämtlicher von
lizenzierten Amateurfunkern im Amateurfunkdienst betriebenen Geräte zu
fordern und zu erreichen. Der frühere Besitzstand der
Typenprüfungs-Befreiung muss wiederhergestellt werden. Mit den Behörden
aller Ebenen ist wo immer möglich konstruktiv und partnerschaftlich
zusammenzuarbeiten.»
wichtig wichtig
wichtig wichtig wichtig
wichtig
Gegenvorschlag des
alten USKA-Vorstandes mit Vergleich siehe hier
Zur aktuellen
Diskussion: Hier einige aktuelle Fragen/Einwände und deren Antworten.
Die hier widergegebenen Ansichten sind die persönliche Meinung der
Redaktion QRRR.ch.
Frage: Seid Ihr überhaupt auf dem neuesten Stand? Es
hat doch im HB Radio 6 - 2009 geheissen, «das CE-Problem» sei mit der «Toleranz-Regelung»
gelöst und alles sei wunderbar!
Antwort QRRR.ch: Ja, wir sind auf dem allerneuesten
Stand! (=Feb. 2010). Lasst Euch nicht täuschen durch die von Dir
referenzierte, bestenfalls halboffizielle «Toleranz-Regelung», wie sie
im HB-Radio 6/2009 gepriesen worden ist. Diese gut gemeinte, aber
unglückliche «Regelung» ist schon längst wieder überholt: Tatsächlich
hat das Bakom ja zeitlich nachher mit dem Infomailing
Nr 19 im Dezember 2009 auf den «Erläuternder Bericht zur Änderung der
FDV, AEFV, FAV und FKV» des UVEK aufmerksam gemacht, worin das UVEK
weiterhin am Gegenteil festhält. Von jedem nachzulesen.
Wer zudem die «Amateurfunkdienst Vorschriften» vom 1.1.2010 liest, muss
leider realisieren, dass wir
keinen Schritt vorwärts gekommen sind. Es nützt
nichts, das Problem schönzureden und zu verniedlichen. Soll
dieses Katz- und Maus-Spiel wirklich noch jahrelang so weitergehen?
Frage:
Sind wir nicht durch die «Bilateralen
Abkommen I» zur Typenprüfung auch im Amateurfunkdienst gezwungen worden
?
Antwort
QRRR.ch: Es sind sich alle einig, dass das jetzige Schlamassel
auf die "Bilateralen Abkommen I" zurückzuführen sind. Diese wurden in
Bezug auf die Amateurfunker leider falsch umgesetzt (oder besser gesagt,
sind wir ganz einfach vergessen worden, da unwichtig und in der
Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar). Die juristische Korrektur ist nicht
Aufgabe der Amateurfunker, sondern der Behörden. Der Schlüssel dazu
liegt m.E. in der richtigen Anwendung des
«THG
Leitfaden für die Ämter der Bundesverwaltung».
Frage:
Die Bilateralen Abkommen und die damit zusammenhängenden gesetzlichen «Restriktionen»
gehen ja ca auf das Jahr 2000 zurück. Wieso hat das Bakom bis anfang
2009 gewartet, bis es diese den Amateurfunkern mitgeteilt hat ?
Antwort QRRR.ch: Dass die Einschränkungen für den Amateurfunk
dann erst im Jahre 2009 Eingang in die «Amateurfunkdienst Vorschriften»
gefunden haben (wie auch in das Konzessions-Rechnungs-Beilage-Merkblatt),
überraschte natürlich viele. Ich selber bin überzeugt, dass das Bakom
sehr systematisch und seriös arbeitet. Deshalb glaube ich auf gar keinen
Fall an ein «Versehen» oder gar an eine «Schlamperei» - wie viele das
gerne darstellen. Ich habe wirklich den Eindruck, dass die Behörden
diese wichtige Information vorsätzlich jahrelang zurückgehalten haben.
Unfair. Aber das sind halt so «Spielchen», wie sie in der Politik
vorkommen. Wir schauen vorwärts und suchen eine Lösung !
Frage: Wieso hat der
alte USKA-Vorstand anfang 2009, als diese
Restriktionen vom Bakom
kommuniziert worden sind, nicht sofort vehement und unmissverständlich
die Wiederherstellung des Besitzstandes der Amateurfunker verlangt ?
Antwort QRRR.ch: Das lässt
sich heute sehr klar beantworten. Es war nicht schlechter Wille! Aber:
im alten USKA-Vorstand sind seit einiger Zeit
gar keine
technisch interessierten
Amateurfunker mehr vertreten (Techniker, Ingenieure, Selbstbauer,
Gerätemodifizierer, Sammler alter Geräte etc). Es ist absolut
verständlich und nicht einmal ein Vorwurf, wenn man festhält, dass
aufgrund dieses Umstandes die Sicherung der Freiheit der Technischen
Experimente überhaupt nicht «auf dem Radar» des bisherigen USKA-Vorstandes
war, auch kein (wesentliches) Thema an den Vorstands-Sitzungen (siehe
Protokolle).
Frage:
Richten wir nicht Schaden im bisher guten Verhältnis zu den Behörden,
insbesondere zum Bakom an, wenn wir hier die Wiederherstellung des alten
Besitzstandes verlangen ?
Antwort
QRRR.ch: Vertauschen wir bitte nicht «Ursache» und «Wirkung».
Verurteilt bitte nicht den «Whistleblower», sondern die Verursacher! Der
Amateurfunkdienst wird hier einfach eines alten, ihm international
zustehenden Rechtes beraubt, übrigens grundlos.
Selbstverständlich muss der Kontakt mit den Behörden aller Stufen
weiterhin sachlich, professionell stattfinden. Es ist aber nicht in der
Kompetenz des USKA-Vorstandes, den bisherigen Besitzstand in Sachen
Typenprüfung einfach aufzugeben, auch nicht teilweise ! Auch nicht,
«faule Kompromisse»
zu akzeptieren!
Sicher müssen die Verhandlungen, anders als bisher, unmissverständlich
geführt werden. «Hart in der Sache», aber sicher immer anständig und
freundlich.
Frage:
was sind die Folgen, wenn ich beim «DV-Antrag 4» der Zuger NEIN
stimme ?
Antwort QRRR.ch: Dann lässt man den USKA-Vorstand weiterhin im
Glauben, das Recht auf «technische Experimente» gemäss internationalem
Radioreglement sei in der Schweiz nicht Bestandteil des
Amateurfunkdienstes und die Schweizer Amateure seien nicht
interessiert an deren Nutzung und Verteidigung! Die Position der
gesamten USKA gegenüber den Behörden würde dadurch massiv geschwächt.
Der Amateurfunkdienst wird dann von den Behörden weiterhin als «besserer
Jedermannfunk» interpretiert und auch so behandelt. Die Gelegenheit ist
dann auf Jahre hinaus verpasst!
Frage:
was sind die Folgen, wenn ich beim «DV-Antrag 4» der Zuger JA
stimme ?
Antwort
QRRR.ch: Das ist gemäss Statuten der einzige
Weg, um dem neuen USKA-Vorstand seitens der Sektionen und der Mitglieder
einen klaren, unmissverständlichen Auftrag zu erteilen,
sich für die Verteidigung/Wiederherstellung dieses Besitzstandes
einzusetzen! Auch für Bakom/UVEK wird eigentlich erst dann klar, was die
Mehrheit (Basis) der USKA-Sektionen und -Mitglieder will. Das war bis
jetzt sehr diffus und unklar.
Ich gehe davon aus, dass der neue Vorstand im Fall der Annahme diesen
Auftrag ernst nimmt und nochmals die Unterstützung des Bakoms suchen
wird. Dass wir diese dann auch erhalten werden, da bin ich mir ziemlich
sicher. Es kann aber durchaus sein, dass das UVEK durch einen
parlamentarischen Vorstoss dazu «motiviert» werden muss. Zu diesem
Zweck hat HB9AMC (als Privatperson/Bürger, nicht als USKA-Vetreter)
vorsorglich am 11. Januar 2010 in Zug bereits ein persönliches Gespräch
mit einem Fraktions-Chef des Nationalrates geführt und weiss nun, wie
das diesbezügliche weitere Vorgehen ganz konkret aussehen könnte. Es ist
also keineswegs so, dass wir hier dann nach der Urabstimmung «nicht mehr
weiterwüssten». Mit einem parlamentarischen Vorstoss würde der
Amateurfunkdienst dann auch wieder einmal etwas positive PR auslösen!
Im übrigen bin ich vollständig davon überzeugt, dass die
Bakom-Direktion, Herr Dr. Martin Dumermuth, nicht ernsthaft darauf
erpicht sein kann, auf einen Konfrontationskurs gegen 4'000 innovative
Schweizer Amateurfunker, gegen die technisch-interessierte Jugend und
gegen die Freiheit von Wissenschaft und Forschung zu gehen.
Frage: wieso
ist QRRR.ch zum
Teil leicht polemisch
formuliert? an einigen
Orten sogar
etwas überspitzt,
akzentuiert?
Wird da
überhaupt richtig
verstanden, was gemeint
ist? Kann dies
nicht gar der
Sache schaden?
Antwort
QRRR.ch: Mit Datum vom 19. April 2009 hat Willi Vollenweider
(als einfaches Basis-Mitglied der USKA) einen mehrseitigen Antrag an den
alten USKA-Vorstand gestellt und seine Mitarbeit an einer Problemlösung
angeboten. Die Situation war zu diesem Zeitpunkt bereits absolut
alarmierend: Das Merkblatt
«Beilage zur
Konzessionsrechnung» war bereits erlassen. Der alarmierende Artikel
im HB Radio erschienen. Der USKA-Vorstand hat zwar völlig korrekt mit
HB9AMC Kontakt aufgenommen, hat aber das Problem aufgrund der
andersgearteten Interessenlage seiner damaligen Vorstands-Mitglieder
nicht in seiner vollen Tragweite erfasst. Auf die von HB9AMC damals
angeregte Schaffung einer «Task Force» wurde nicht eingetreten.
Es wurde für HB9AMC also rasch klar, dass er die Unterstützung des
USKA-Vorstandes zwar hatte, aber dass kaum Taten zu erwarten waren.
HB9AMC wurde durch den alten Vorstand implizit in die Rolle «Druck von
der Strasse» gedrängt. Diese Rolle galt es also zu spielen. Es
musste folgerichtig wohl oder übel der Weg einer eigenständigen
aggressiven Kommunikation beschritten werden: Die Amateurfunker sind
nicht einfach «wachzurütteln»! Und: nur, was auffällt, wird
wahrgenommen. «Zahme», diplomatische Aussagen bringen in der heutigen
Reizüberflutung (leider) gar nichts.
www.QRRR.ch wurde ins Leben gerufen.
Gleichzeitig wurde das Typenprüfungsproblem auch innerhalb der Sektion
Zug sehr intensiv besprochen (nachdem HB9PJT auch selber beim Bakom um
Auskünfte nachgesucht und diese auch erhalten hatte).
Da gemäss USKA-Statuten «Anträge an die DV» das einzige
Mittel sind, die Zielsetzungen des Vorstandes zu beeinflussen, hat die
Sektion Zug mitte Dezember 2009 diesen Weg genutzt und ihre vier Anträge
an die DV eingereicht. Zum Wohl und für eine bessere Zukunft der USKA.
Frage:
Nun wird ja ab 21. Februar 2010 Willi Vollenweider HB9AMC Mitglied des
neuen USKA-Vorstandes. Was heisst das ?
Antwort
QRRR.ch: Sicher werden dann die Anliegen der technisch
interessierten Amateurfunker neu wieder im Vorstand vertreten. Offen
ist, mit welchen Vorstands-Aufgaben HB9AMC betraut wird (USKA-Statuten:
«der Vorstand konstituiert sich selbst»). Es ist also möglich, dass
HB9AMC - entgegen seinem ausdrücklichen Wunsch - nicht als «Kontakt
Behörden/IARU» eingesetzt wird. So oder so, wird HB9AMC die Interessen
der Typenprüfungs-Gegner konsequent wahrnehmen. Dies kann er unter
Umständen sogar besser, wenn nicht er selbst mit seinem Wunsch-Amt
betraut wird, da der Spielraum eines «Verhandlungs-Aussenstehenden»
naturgemäss wesentlich grösser ist als des «Verhandlungsbeauftragten»
selber. Es wird also so oder so spannend! HB9AMC ist selbstverständlich
auch bereit, beispielsweise die Aufgaben der «Dienstleistungen» (QSL
Service etc) zu übernehmen.
Frage:
Du bist ja nicht der einzige, der fundiert auf Missstände im
Amateurfunkdienst aufmerksam macht. Wieso haben die «Whistleblowers» in
der USKA einen so schweren Stand und sind selten erfolgreich?
Antwort QRRR.ch: Ja, «Whistleblower» ist hier tatsächlich eine
sehr treffende Bezeichnung. Wir haben ja gesehen, wie es beispielsweise
den beiden «Whistleblowers» ergangen ist, welche die Missstände im
Zürcher Sozialwesen aufgedeckt haben! Sie wurden von der Behörde
fristlos entlassen und richtiggehend «fertiggemacht», nach allen Regeln
der Kunst. Das kann es ja nicht sein. Ich hoffe sehr, dass es mir nicht
so ergehen wird!
Ich verweise insbesondere auf
eine weitere «Whistleblower-Site»
www.nis-v.ch.
Hier werden ausführlich die Probleme rund um NISV für den Amateurfunker
dargestellt. Sehr sorgfältig von HB9AUR Martin recherchiert und
zusammengestellt. Solche «Bürger-Initiativen» sind für die Amateurfunker
aber äusserst wertvoll und sollten auch vom USKA-Vorstand entsprechend
wert-geschätzt werden und auch im HB Radio regelmässig erwähnt werden.
Wir brauchen solche Leute mit Zivil-Courage!
Frage:
warum betreibt QRRR.ch überhaupt diesen doch relativ grossen Aufwand?
Alles nur wegen einem winzig kleinen CE-Zeichen?
Antwort
QRRR.ch: HB9AMC: «Ich bin seit 1968 lizenzierter Amateurfunker.
Ich kann mich sehr gut an die damalige Zeit erinnern. Der Amateurfunk
war damals intakt, inklusive aller Rechte der Amateurfunker. Wieso ?
Ganz einfach, weil unsere «Vorfahren-Generation» dafür gesorgt hat.
Jetzt werden uns wesentliche Rechte durch die Behörden streitig gemacht.
Diese Entwicklung hat der Amateurfunkdienst weder gesucht noch verdient.
Wir haben auch den Zeitpunkt nicht gewählt. Dennoch ist es jetzt an
unserer
«Amateurfunk-Generation», diesen jetzigen Angriff auf
unseren Besitzstand jetzt zu verteidigen und
zurückzuerobern! Wir sind dies der kommenden «Amateurfunk-Generation»
schuldig! Oder habt Ihr denn gar keine jungen Amateurfunker/innen in
Euren Sektionen?!
Rechte und Freiheiten müssen manchmal verteidigt werden. Wir sollten uns
nicht davor drücken oder einfach davonschleichen!
Ich persönlich stehe in der Schuld meiner «Vor-Generation», welcher ich
meine bisher unbestrittenen Rechte und Freiheiten als Amateurfunker zu
verdanken habe. Diese Verantwortung nehme ich nun wahr!
Auch wenn dies vielleicht für einige Leute unbequem und mit Arbeit
verbunden ist.»
Frage:
Wieso ist der USKA-Vorstand mehrheitlich gegen den
«DV-Antrag 4» der Zuger?
Antwort
QRRR.ch: Dies ist für mich leider völlig unverständlich.
Es geht ja in diesem Antrag einfach darum, den Vorstand auf die
USKA-Statuten (3.1) aufmerksam zu machen, worin zu lesen ist: «Der
Zweck der USKA besteht.....hauptsächlich durch.......Wahrung der
Interessen des Amateurfunkdienstes und seiner Konzessionäre gegenüber
schweizerischen Behörden sowie internationalen
Körperschaften»
Der USKA-Vorstand kann sich somit klar nicht auf den
Standpunkt stellen, die «technischen Experimente» seien nur noch für
eine Minderheit der Amateurfunker relevant (selbst wenn dies sogar der
Fall wäre!!).
Ist also der alte USKA-Vorstand selber gegen den Antrag
4, ist er somit auch gegen die Einhaltung der
USKA-Statuten! Das wäre sehr bedauerlich.
Mit dem Gegenvorschlag des alten Vorstandes zum Antrag 4 nimmt der
Vorstand schon vor Beginn der Verhandlungen teilweise den Standpunkt der
«Gegenparteien» ein! Wieso dermassen mutlos? Einfach weil es bequemer
ist? Weil man das von den wackeren Zuger Amateurfunkern gesteckte Ziel
für «unrealistisch», sprich «nicht erreichbar» hält? Woher kommt dieser
Defaitismus? Grotesk.
Mit dieser Geisteshaltung wären Amerikaner
nie auf dem Mond gelandet, hätte Charles Lindbergh nie
den Atlantik überflogen, wäre Christoph Kolumbus schon gar nicht
erst losgesegelt, hätte sich Claude Nicollier nie
bei der NASA gemeldet, hätte die EPFL nie mit einem
Budget von lächerlichen 600'000 CHF den Swisscube gebaut und ins Weltall
gebracht, wäre die CH-Fussball-U17-Mannschaft nicht
nach Afrika abgereist, hätte Marconi seine Versuchseinrichtung
nicht gebaut und in Salvan getestet = wir Amateurfunker wären
heute gar nicht hier!
Was ist das doch für ein äusserst bedenkliches
«Signal» unserer Jugend gegenüber!
Also:
«yes, we can!»
anstelle eines müden «no thanks, we don't even try».
Frage: In den «Bilateralen Abkommen I» und in den WTO-Verträgen
geht es ja um den Abbau technischer Handelshemmnisse
(also sog. nicht-tarifärer Handelsbarrieren). Die SEV-Typenprüfung wurde
abgeschafft. Wieso errichtet man nun mit der CE-«Typenprüfung» einfach
wieder neue technische Handelshemmnisse? Das ist doch völlig abstrus und
widersinnig!
Antwort
QRRR.ch: Ja, der Abbau solcher Hemmnisse war
genau eine Zielsetzung sowohl der «Bilateralen I» wie auch der
«WTO-Verträge». In den «Bilateralen I» gibt es ein Kapitel «Technische
Handelshemmnisse», worin von der gegenseitigen Anerkennung der
Konformitätsbewertung die Rede ist. Es ist aber klar nicht
darin festgehalten, dass in der Schweiz das CE-Zeichen für alles
Vorschrift sei! Nachzulesen in der Druckschrift Nr. 201.337.D, zu
bestellen unter
www.bundespublikationen.admin.ch. Es ist ja einleuchtend, dass die
Schweiz als weltoffene Handelsnation keine neuen Handelshemmnisse
errichten will und deshalb den CE-Zwang im eigenen Land auch
nicht
einführt.
Frage:
Woher kommt der Q-Code QRRR eigentlich ? Und wieso wurde er für die
Verteidigung der Amateurfunk-Rechte eingesetzt?
Antwort QRRR.ch: offizielle ARRL-Erklärung: «The
amateur distress call, QRRR, grew from the purpose of the first
organized amateur emergency nets. They were set up in cities along the
Pennsylvania Railroad to aid the «Pennsy» (and later other railroads)
with train communications in the event of failure of the railroad
telegraph landlines--which were frequent. The signal QRR came to be used
to indicate that the calling station had railroad traffic related to
some emergency. ARRL eventually adopted this call for use by any amateur
who had distress traffic and later the call was changed to QRRR because
of a conflict in definitions with the international Q signal QRR.».
Nun zum «wieso»: Ich kann dieses Problem nicht allein
lösen. Deshalb dieser Hilferuf.
Es ist ein Hilferuf an alle Amateurfunker, welche an der Wahrung des
bisherigen Besitzstandes interessiert sind und dazu beitragen wollen!
Ich bin auf Eure Mithilfe angewiesen und danke allen, welche dieses
Anliegen unterstützen!
Danke.
Wieso wollen Bakom/UVEK
technische Experimente
be- und ver-hindern und somit die wichtigste Grundlage des
Schweizer Amateurfunkdienstes zerstören
?
Wie konnte es soweit kommen ?
Ich bin sehr sensibel, wenn die
Staats-Administration versucht, mich wesentlicher Bürger-Rechte zu
berauben.
Ich bin mir bewusst, dass in den meisten anderen Staaten dieser Welt die
Regierungen mit solchen Machenschaften «durchkommen».
Nicht so in der Schweiz.
Zum grossen Glück ist unser Schweizerisches Staatswesen so aufgebaut,
dass der Bürger und an Bürgerrechten interessierte Organisationen sich
wehren und letztendlich durchsetzen können.
Ohne Arbeit und Engagement geht das aber nicht. Auch nicht ohne sich zu
exponieren.
Diese Website versucht, die 2009 neu entstandene
Typenprüfungs-Problematik zu analysieren, die Auswirkungen darzustellen
und Auswege aus der jetzigen Krise aufzuzeigen.
Der Stand der Erkenntnisse ändert sich stetig. Ich berücksichtige die an
mich herangetragenen Fakten laufend.
mit besten 73 de HB9AMC Willi
Vollenweider, Zug
*) heisst im neuen juristischen Jargon
"Konformitätsbewertungsverfahren"
Das CE-Zeichen: der Gesslerhut des
21. Jahrhunderts !
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