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Keine Typenprüfung *) von Amateurfunk-Geräten!
(ici: en français)

Version 28. Feb. 2010


Für ein sorgenfreies Amateurfunker-Leben gibt es die Lösung hier!

Aber: Damit ist es leider nicht getan. Es gehört ein Bericht dazu, Bsp siehe HIER (Link) oder als PDF (14MB) HIER! Have Fun!
Für Firmen zumutbar, für Amateurfunker nicht.

Der 20. Februar 2010:
Rabenschwarzer Tag für den Schweizer Amateurfunk
Der «Zuger Antrag 4» zur Wiederherstellung des früheren Besitzstandes der technischen Experimente wurde von der Delegiertenversammlung mit 21:9 Stimmen abgelehnt.
Diesem Verdikt muss sich der Vorstand selbstverständlich unterwerfen. Die USKA wird somit auf jegliche Aktivität der Verteidigung gegen die Einführung der CE-Typenprüfung ausserhalb des direkten Kontaktes mit dem Bakom verzichten müssen. Das von mir vorgeschlagene «Political Lobbying» ist von der Mehrheit der Delegierten «versenkt» worden. Da der Gegenvorschlag des alten USKA-Vorstandes angenommen wurde, gibt es also auch keinerlei Anstrengungen, das aktuelle, groteske Gesetz für die Bedürfnisse der Amateurfunker zu ändern. Die Bakom-Interpretation, dass der Amateurfunkdienst (entgegen dem ITU-Radioreglement!) in der Schweiz keine technischen Experimente mehr umfasst, wird somit von der Mehrheit der Delegierten implizit akzeptiert.
Ist der Schweizer Amateurfunkdienst damit in seinem ursprünglichen Sinn nicht bereits klinisch tot?
Willi Vollenweider HB9AMC

Nur Eure Stimme an der Urabstimmung kann diese Entwicklung noch korrigieren!

Kommentar: Kein Schutz von Minderheits-Interessen mehr ?
Es ist Realität, dass die an technischen Experimenten interessierten Amateurfunker heutzutage nicht mehr die grosse Mehrheit wie früher, sondern nur noch eine Minderheit darstellen. Die «technischen Experimente» sind aber nach wie vor das Rückgrat des Amateurfunks. Ohne diese «technischen Experimente» wird die gesellschaftliche Rechtfertigung des Amateurfunkdienstes hauchdünn! Nur mit «Notfunk» wird sich der Amateurfunkdienst niemals halten können.
Der Entscheid der DV, die Freiheit der «technischen Experimente» auf Antrag des früheren Vorstandes nicht mehr zu verteidigen, ist deshalb strategisch «riskant». Zudem können jetzt die Interessen der technisch interessierten Amateurfunker von der USKA nicht mehr ernsthaft wahrgenommen werden. Es ist absehbar, dass wir sie als USKA-Mitglieder verlieren werden.
Es wäre jedoch ratsam, in der USKA auch den Interessen von Minderheiten Beachtung zu schenken! In unserem vier-sprach-kulturellen Land ist dies eine lange und bewährte Tradition. Wieso leben wir diese nicht auch in der USKA?

Download Präsentation (PDF-Format) für die Delegiertenversammlung am 20. Februar 2010 -> HIER

Persönliche Erklärung von HB9AMC
Im März 2010 werden die Zuger- und die anderen DV-Anträge der Urabstimmung, d.h. den USKA-Mitgliedern zur Stellungnahme vorgelegt werden. Da ich an den Zuger Anträgen mitgewirkt habe und von deren Richtigkeit überzeugt bin, setze ich mich logischerweise in der jetzt laufenden Abstimmungs-Diskussion auch für diese ein.
Sind diese Fragen dann durch die Urabstimmung definitiv entschieden, werde ich die Entscheide kompromisslos akzeptieren und mich für deren geradlinige Umsetzung einsetzen, wie weiter oben bereits erwähnt.
Es ist nun so, dass ich als neu «amtierendes» Vorstandsmitglied einen Antrag des früheren (nicht jetzigen!) Vorstandes zur Ablehnung empfehle. An diesem «Gegenvorschlag» des früheren Vorstandes war ich in keiner Art und Weise beteiligt, auch nicht konsultativ.  Dieser Gegenvorschlag ist wohlverstanden zurzeit auch nicht rechtskräftig. Solange die DV-Anträge noch nicht entschieden sind, halte ich es für meine Pflicht, auf deren Gefahren und Risiken aufmerksam zu machen. Alles andere wäre nicht ehrlich.
Willi Vollenweider HB9AMC
 

 

Fragen und Antworten zum Antrag 4 der Zuger an die Delegiertenversammlung der USKA vom 20. Februar 2010:

«Der Vorstand wird beauftragt, von den Behörden eine vollständige Befreiung sowohl von der Konformitätsbewertung als auch von der CE-Kennzeichnung sämtlicher von lizenzierten Amateurfunkern im Amateurfunkdienst betriebenen Geräte zu fordern und zu erreichen. Der frühere Besitzstand der Typenprüfungs-Befreiung muss wiederhergestellt werden. Mit den Behörden aller Ebenen ist wo immer möglich konstruktiv und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.»

 

wichtig     wichtig     wichtig     wichtig     wichtig     wichtig
Gegenvorschlag des alten USKA-Vorstandes mit Vergleich siehe hier


Zur aktuellen Diskussion: Hier einige aktuelle Fragen/Einwände und deren Antworten. Die hier widergegebenen Ansichten sind die persönliche Meinung der Redaktion QRRR.ch.

Frage: Seid Ihr überhaupt auf dem neuesten Stand? Es hat doch im HB Radio 6 - 2009 geheissen, «das CE-Problem» sei mit der «Toleranz-Regelung» gelöst und alles sei wunderbar!

Antwort QRRR.ch: Ja, wir sind auf dem allerneuesten Stand! (=Feb. 2010). Lasst Euch nicht täuschen durch die von Dir referenzierte, bestenfalls halboffizielle «Toleranz-Regelung», wie sie im HB-Radio 6/2009 gepriesen worden ist. Diese gut gemeinte, aber unglückliche «Regelung» ist schon längst wieder überholt: Tatsächlich hat das Bakom ja zeitlich nachher mit dem Infomailing Nr 19 im Dezember 2009 auf den «Erläuternder Bericht zur Änderung der FDV, AEFV, FAV und FKV» des UVEK aufmerksam gemacht, worin das UVEK weiterhin am Gegenteil festhält. Von jedem nachzulesen. Wer zudem die «Amateurfunkdienst Vorschriften» vom 1.1.2010 liest, muss leider realisieren, dass wir keinen Schritt vorwärts gekommen sind. Es nützt nichts, das Problem schönzureden und zu verniedlichen. Soll dieses Katz- und Maus-Spiel wirklich noch jahrelang so weitergehen?

Frage: Sind wir nicht durch die «Bilateralen Abkommen I» zur Typenprüfung auch im Amateurfunkdienst gezwungen worden ?

Antwort QRRR.ch: Es sind sich alle einig, dass das jetzige Schlamassel auf die "Bilateralen Abkommen I" zurückzuführen sind. Diese wurden in Bezug auf die Amateurfunker leider falsch umgesetzt (oder besser gesagt, sind wir ganz einfach vergessen worden, da unwichtig und in der Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar). Die juristische Korrektur ist nicht Aufgabe der Amateurfunker, sondern der Behörden. Der Schlüssel dazu liegt m.E. in der richtigen Anwendung des «THG Leitfaden für die Ämter der Bundesverwaltung».

Frage: Die Bilateralen Abkommen und die damit zusammenhängenden gesetzlichen «Restriktionen» gehen ja ca auf das Jahr 2000 zurück. Wieso hat das Bakom bis anfang 2009 gewartet, bis es diese den Amateurfunkern mitgeteilt hat ?

Antwort QRRR.ch: Dass die Einschränkungen für den Amateurfunk dann erst im Jahre 2009 Eingang in die «Amateurfunkdienst Vorschriften» gefunden haben (wie auch in das Konzessions-Rechnungs-Beilage-Merkblatt), überraschte natürlich viele. Ich selber bin überzeugt, dass das Bakom sehr systematisch und seriös arbeitet. Deshalb glaube ich auf gar keinen Fall an ein «Versehen» oder gar an eine «Schlamperei» - wie viele das gerne darstellen. Ich habe wirklich den Eindruck, dass die Behörden diese wichtige Information vorsätzlich jahrelang zurückgehalten haben. Unfair. Aber das sind halt so «Spielchen», wie sie in der Politik vorkommen. Wir schauen vorwärts und suchen eine Lösung !

Frage: Wieso hat der alte USKA-Vorstand anfang 2009, als diese Restriktionen vom Bakom kommuniziert worden sind, nicht sofort vehement und unmissverständlich die Wiederherstellung des Besitzstandes der Amateurfunker verlangt ?

Antwort QRRR.ch: Das lässt  sich heute sehr klar beantworten. Es war nicht schlechter Wille! Aber: im alten USKA-Vorstand sind seit einiger Zeit gar keine technisch interessierten Amateurfunker mehr vertreten (Techniker, Ingenieure, Selbstbauer, Gerätemodifizierer, Sammler alter Geräte etc). Es ist absolut verständlich und nicht einmal ein Vorwurf, wenn man festhält, dass aufgrund dieses Umstandes die Sicherung der Freiheit der Technischen Experimente überhaupt nicht «auf dem Radar» des bisherigen USKA-Vorstandes war, auch kein (wesentliches) Thema an den Vorstands-Sitzungen (siehe Protokolle).

Frage: Richten wir nicht Schaden im bisher guten Verhältnis zu den Behörden, insbesondere zum Bakom an, wenn wir hier die Wiederherstellung des alten Besitzstandes verlangen ?

Antwort QRRR.ch: Vertauschen wir bitte nicht «Ursache» und «Wirkung». Verurteilt bitte nicht den «Whistleblower», sondern die Verursacher! Der Amateurfunkdienst wird hier einfach eines alten, ihm international zustehenden Rechtes beraubt, übrigens grundlos. Selbstverständlich muss der Kontakt mit den Behörden aller Stufen weiterhin sachlich, professionell stattfinden. Es ist aber nicht in der Kompetenz des USKA-Vorstandes, den bisherigen Besitzstand in Sachen Typenprüfung einfach aufzugeben, auch nicht teilweise ! Auch nicht, «faule Kompromisse» zu akzeptieren!
Sicher müssen die Verhandlungen, anders als bisher, unmissverständlich geführt werden. «Hart in der Sache», aber sicher immer anständig und freundlich.

Frage: was sind die Folgen, wenn ich beim «DV-Antrag 4» der Zuger NEIN stimme ?

Antwort QRRR.ch: Dann lässt man den USKA-Vorstand weiterhin im Glauben, das Recht auf «technische Experimente» gemäss internationalem Radioreglement sei in der Schweiz nicht Bestandteil des Amateurfunkdienstes und die Schweizer Amateure seien nicht interessiert an deren Nutzung und Verteidigung! Die Position der gesamten USKA gegenüber den Behörden würde dadurch massiv geschwächt. Der Amateurfunkdienst wird dann von den Behörden weiterhin als «besserer Jedermannfunk» interpretiert und auch so behandelt. Die Gelegenheit ist dann auf Jahre hinaus verpasst!

Frage: was sind die Folgen, wenn ich beim «DV-Antrag 4» der Zuger JA stimme ?

Antwort QRRR.ch: Das ist gemäss Statuten der einzige Weg, um dem neuen USKA-Vorstand seitens der Sektionen und der Mitglieder einen klaren, unmissverständlichen Auftrag zu erteilen, sich für die Verteidigung/Wiederherstellung dieses Besitzstandes einzusetzen! Auch für Bakom/UVEK wird eigentlich erst dann klar, was die Mehrheit (Basis) der USKA-Sektionen und -Mitglieder will. Das war bis jetzt sehr diffus und unklar.
Ich gehe davon aus, dass der neue Vorstand im Fall der Annahme diesen Auftrag ernst nimmt und nochmals die Unterstützung des Bakoms suchen wird. Dass wir diese dann auch erhalten werden, da bin ich mir ziemlich sicher. Es kann aber durchaus sein, dass das UVEK durch einen parlamentarischen Vorstoss dazu  «motiviert» werden muss. Zu diesem Zweck hat HB9AMC (als Privatperson/Bürger, nicht als USKA-Vetreter) vorsorglich am 11. Januar 2010 in Zug bereits ein persönliches Gespräch mit einem Fraktions-Chef des Nationalrates geführt und weiss nun, wie das diesbezügliche weitere Vorgehen ganz konkret aussehen könnte. Es ist also keineswegs so, dass wir hier dann nach der Urabstimmung «nicht mehr weiterwüssten». Mit einem parlamentarischen Vorstoss würde der Amateurfunkdienst dann auch wieder einmal etwas positive PR auslösen!
Im übrigen bin ich vollständig davon überzeugt, dass die Bakom-Direktion, Herr Dr. Martin Dumermuth, nicht ernsthaft darauf erpicht sein kann, auf einen Konfrontationskurs gegen 4'000 innovative Schweizer Amateurfunker, gegen die technisch-interessierte Jugend und gegen die Freiheit von Wissenschaft und Forschung zu gehen.


Frage:
wieso ist QRRR.ch zum Teil leicht polemisch formuliert? an einigen Orten sogar etwas überspitzt, akzentuiert? Wird da überhaupt richtig verstanden, was gemeint ist? Kann dies nicht gar der Sache schaden?

Antwort QRRR.ch: Mit Datum vom 19. April 2009 hat Willi Vollenweider (als einfaches Basis-Mitglied der USKA) einen mehrseitigen Antrag an den alten USKA-Vorstand gestellt und seine Mitarbeit an einer Problemlösung angeboten. Die Situation war zu diesem Zeitpunkt bereits absolut alarmierend: Das Merkblatt «Beilage zur Konzessionsrechnung» war bereits erlassen. Der alarmierende Artikel im HB Radio erschienen. Der USKA-Vorstand hat zwar völlig korrekt mit HB9AMC Kontakt aufgenommen, hat aber das Problem aufgrund der andersgearteten Interessenlage seiner damaligen Vorstands-Mitglieder nicht in seiner vollen Tragweite erfasst. Auf die von HB9AMC damals angeregte Schaffung einer «Task Force» wurde nicht eingetreten.
Es wurde für HB9AMC also rasch klar, dass er die Unterstützung des USKA-Vorstandes zwar hatte, aber dass kaum Taten zu erwarten waren. HB9AMC wurde durch den alten Vorstand implizit in die Rolle «Druck von der Strasse» gedrängt.  Diese Rolle galt es also zu spielen. Es musste folgerichtig wohl oder übel der Weg einer eigenständigen aggressiven Kommunikation beschritten werden: Die Amateurfunker sind nicht einfach «wachzurütteln»! Und: nur, was auffällt, wird wahrgenommen. «Zahme», diplomatische Aussagen bringen in der heutigen Reizüberflutung (leider) gar nichts.
www.QRRR.ch wurde ins Leben gerufen. Gleichzeitig wurde das Typenprüfungsproblem auch innerhalb der Sektion Zug sehr intensiv besprochen (nachdem HB9PJT auch selber beim Bakom um Auskünfte nachgesucht und diese auch erhalten hatte).
Da gemäss USKA-Statuten «Anträge an die DV» das einzige Mittel sind, die Zielsetzungen des Vorstandes zu beeinflussen, hat die Sektion Zug mitte Dezember 2009 diesen Weg genutzt und ihre vier Anträge an die DV eingereicht. Zum Wohl und für eine bessere Zukunft der USKA.

Frage: Nun wird ja ab 21. Februar 2010 Willi Vollenweider HB9AMC Mitglied des neuen USKA-Vorstandes. Was heisst das ?

Antwort QRRR.ch: Sicher werden dann die Anliegen der technisch interessierten Amateurfunker neu wieder im Vorstand vertreten. Offen ist, mit welchen Vorstands-Aufgaben HB9AMC betraut wird (USKA-Statuten: «der Vorstand konstituiert sich selbst»). Es ist also möglich, dass HB9AMC - entgegen seinem ausdrücklichen Wunsch - nicht als «Kontakt Behörden/IARU» eingesetzt wird. So oder so, wird HB9AMC die Interessen der Typenprüfungs-Gegner konsequent wahrnehmen. Dies kann er unter Umständen sogar besser, wenn nicht er selbst mit seinem Wunsch-Amt betraut wird, da der Spielraum eines «Verhandlungs-Aussenstehenden» naturgemäss wesentlich grösser ist als des «Verhandlungsbeauftragten» selber. Es wird also so oder so spannend! HB9AMC ist selbstverständlich auch bereit, beispielsweise die Aufgaben der «Dienstleistungen» (QSL Service etc) zu übernehmen.

Frage: Du bist ja nicht der einzige, der fundiert auf Missstände im Amateurfunkdienst aufmerksam macht. Wieso haben die «Whistleblowers» in der USKA einen so schweren Stand und sind selten erfolgreich?

Antwort QRRR.ch: Ja, «Whistleblower» ist hier tatsächlich eine sehr treffende Bezeichnung. Wir haben ja gesehen, wie es beispielsweise den beiden «Whistleblowers» ergangen ist, welche die Missstände im Zürcher Sozialwesen aufgedeckt haben! Sie wurden von der Behörde fristlos entlassen und richtiggehend «fertiggemacht», nach allen Regeln der Kunst. Das kann es ja nicht sein. Ich hoffe sehr, dass es mir nicht so ergehen wird!
Ich verweise insbesondere auf eine weitere «Whistleblower-Site» www.nis-v.ch. Hier werden ausführlich die Probleme rund um NISV für den Amateurfunker dargestellt. Sehr sorgfältig von HB9AUR Martin recherchiert und zusammengestellt. Solche «Bürger-Initiativen» sind für die Amateurfunker aber äusserst wertvoll und sollten auch vom USKA-Vorstand entsprechend wert-geschätzt werden und auch im HB Radio regelmässig erwähnt werden. Wir brauchen solche Leute mit Zivil-Courage!

Frage: warum betreibt QRRR.ch überhaupt diesen doch relativ grossen Aufwand? Alles nur wegen einem winzig kleinen CE-Zeichen?

Antwort QRRR.ch: HB9AMC: «Ich bin seit 1968 lizenzierter Amateurfunker. Ich kann mich sehr gut an die damalige Zeit erinnern. Der Amateurfunk war damals intakt, inklusive aller Rechte der Amateurfunker. Wieso ? Ganz einfach, weil unsere «Vorfahren-Generation» dafür gesorgt hat.
Jetzt werden uns wesentliche Rechte durch die Behörden streitig gemacht. Diese Entwicklung hat der Amateurfunkdienst weder gesucht noch verdient. Wir haben auch den Zeitpunkt nicht gewählt. Dennoch ist es jetzt an unserer «Amateurfunk-Generation», diesen jetzigen Angriff auf unseren Besitzstand jetzt zu verteidigen und zurückzuerobern! Wir sind dies der kommenden «Amateurfunk-Generation» schuldig! Oder habt Ihr denn gar keine jungen Amateurfunker/innen in Euren Sektionen?!
Rechte und Freiheiten müssen manchmal verteidigt werden. Wir sollten uns nicht davor drücken oder einfach davonschleichen!
Ich persönlich stehe in der Schuld meiner «Vor-Generation», welcher ich meine bisher unbestrittenen Rechte und Freiheiten als Amateurfunker zu verdanken habe. Diese Verantwortung nehme ich nun wahr!
Auch wenn dies vielleicht für einige Leute unbequem und mit Arbeit verbunden ist.»

Frage: Wieso ist der USKA-Vorstand mehrheitlich gegen den «DV-Antrag 4» der Zuger?

Antwort QRRR.ch:  Dies ist für mich leider völlig unverständlich. Es geht ja in diesem Antrag einfach darum, den Vorstand auf die USKA-Statuten (3.1) aufmerksam zu machen, worin zu lesen ist: «Der Zweck der USKA besteht.....hauptsächlich durch.......Wahrung der Interessen des Amateurfunkdienstes und seiner Konzessionäre gegenüber schweizerischen Behörden sowie internationalen Körperschaften»
Der USKA-Vorstand kann sich somit klar nicht auf den Standpunkt stellen, die «technischen Experimente» seien nur noch für eine Minderheit der Amateurfunker relevant (selbst wenn dies sogar der Fall wäre!!).
Ist also der alte USKA-Vorstand selber gegen den Antrag 4, ist er somit auch gegen die Einhaltung der USKA-Statuten! Das wäre sehr bedauerlich.
Mit dem Gegenvorschlag des alten Vorstandes zum Antrag 4 nimmt der Vorstand schon vor Beginn der Verhandlungen teilweise den Standpunkt der «Gegenparteien» ein! Wieso dermassen mutlos? Einfach weil es bequemer ist? Weil man das von den wackeren Zuger Amateurfunkern gesteckte Ziel für «unrealistisch», sprich «nicht erreichbar» hält? Woher kommt dieser Defaitismus? Grotesk.
Mit dieser Geisteshaltung wären Amerikaner nie auf dem Mond gelandet, hätte Charles Lindbergh nie den Atlantik überflogen, wäre Christoph Kolumbus schon gar nicht erst losgesegelt, hätte sich Claude Nicollier nie bei der NASA gemeldet, hätte die EPFL nie mit einem Budget von lächerlichen 600'000 CHF den Swisscube gebaut und ins Weltall gebracht, wäre die CH-Fussball-U17-Mannschaft nicht nach Afrika abgereist, hätte Marconi seine Versuchseinrichtung nicht gebaut und in Salvan getestet = wir Amateurfunker wären heute gar nicht hier!
Was ist das doch für ein äusserst bedenkliches «Signal» unserer Jugend gegenüber!

Also: «yes, we can!» anstelle eines müden «no thanks, we don't even try».

Frage: In den «Bilateralen Abkommen I» und in den WTO-Verträgen geht es ja um den Abbau technischer Handelshemmnisse (also sog. nicht-tarifärer Handelsbarrieren). Die SEV-Typenprüfung wurde abgeschafft. Wieso errichtet man nun mit der CE-«Typenprüfung» einfach wieder neue technische Handelshemmnisse? Das ist doch völlig abstrus und widersinnig!

Antwort QRRR.ch: Ja, der Abbau solcher Hemmnisse war genau eine Zielsetzung sowohl der «Bilateralen I» wie auch der «WTO-Verträge». In den «Bilateralen I» gibt es ein Kapitel «Technische Handelshemmnisse», worin von der gegenseitigen Anerkennung der Konformitätsbewertung die Rede ist. Es ist aber klar nicht darin festgehalten, dass in der Schweiz das CE-Zeichen für alles Vorschrift sei! Nachzulesen in der Druckschrift Nr. 201.337.D, zu bestellen unter www.bundespublikationen.admin.ch. Es ist ja einleuchtend, dass die Schweiz als weltoffene Handelsnation keine neuen Handelshemmnisse errichten will und deshalb den CE-Zwang im eigenen Land auch nicht einführt.

Frage: Woher kommt der Q-Code QRRR eigentlich ? Und wieso wurde er für die Verteidigung der Amateurfunk-Rechte eingesetzt?

Antwort QRRR.ch: offizielle ARRL-Erklärung: «The amateur distress call, QRRR, grew from the purpose of the first organized amateur emergency nets. They were set up in cities along the Pennsylvania Railroad to aid the «Pennsy» (and later other railroads) with train communications in the event of failure of the railroad telegraph landlines--which were frequent. The signal QRR came to be used to indicate that the calling station had railroad traffic related to some emergency. ARRL eventually adopted this call for use by any amateur who had distress traffic and later the call was changed to QRRR because of a conflict in definitions with the international Q signal QRR.».
Nun zum «wieso»: Ich kann dieses Problem nicht allein lösen. Deshalb dieser Hilferuf. Es ist ein Hilferuf an alle Amateurfunker, welche an der Wahrung des bisherigen Besitzstandes interessiert sind und dazu beitragen wollen! Ich bin auf Eure Mithilfe angewiesen und danke allen, welche dieses Anliegen unterstützen!
Danke.


 

 

 

 



Wieso wollen
Bakom/UVEK technische Experimente be- und ver-hindern und somit die wichtigste Grundlage des Schweizer Amateurfunkdienstes zerstören ?

Wie konnte es soweit kommen ?

Ich bin sehr sensibel, wenn die Staats-Administration versucht, mich wesentlicher Bürger-Rechte zu berauben.
Ich bin mir bewusst, dass in den meisten anderen Staaten dieser Welt die Regierungen mit solchen Machenschaften «durchkommen».
Nicht so in der Schweiz.
Zum grossen Glück ist unser Schweizerisches Staatswesen so aufgebaut, dass der Bürger und an Bürgerrechten interessierte Organisationen sich wehren und letztendlich durchsetzen können.
Ohne Arbeit und Engagement geht das aber nicht. Auch nicht ohne sich zu exponieren.

 

Diese Website versucht, die 2009 neu entstandene Typenprüfungs-Problematik zu analysieren, die Auswirkungen darzustellen und Auswege aus der jetzigen Krise aufzuzeigen.
Der Stand der Erkenntnisse ändert sich stetig. Ich berücksichtige die an mich herangetragenen Fakten laufend.


mit besten 73 de HB9AMC Willi Vollenweider, Zug

*) heisst im neuen juristischen Jargon "Konformitätsbewertungsverfahren"

Das CE-Zeichen: der Gesslerhut des 21. Jahrhunderts !