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Keine Typenprüfung *) von Amateurfunk-Geräten!
(ici: en français)

oder: Besitzstand-Wahrung im Amateurfunk

Version 20. Juni 2010


Für ein sorgenfreies Amateurfunker-Leben gibt es die Lösung hier!

Aber: Damit ist es leider nicht getan. Es gehört ein Bericht dazu, Bsp siehe HIER (Link) oder als PDF (14MB) HIER! Have Fun!
Für Firmen zumutbar, für Amateurfunker nicht.

Neue Erkenntnisse zur Schweizerischen Amateurfunk-Geräte-Typenprüfung
In letzter Zeit haben sich einige «Lichtblicke» ergeben. Was bisher teils Vermutungen waren, hat sich nun erhärtet und kann nachgewiesen werden.

1. Die Schweizer Politik hat sich dem CE-Zeichen freiwillig (!!!) unterstellt
Es ist von Typenprüfungs-Befürwortern stets behauptet worden, dass die Schweiz aufgrund der «Bilateralen Abkommen» gezwungen gewesen wäre, das CE-Zeichen (aufgrund der EU-Richtlinie 1999/5/EG) in die nationale schweizerische Gesetzgebung zu übernehmen. Dies stimmt, wie wir nun definitiv wissen, nachweislich nicht. Ganz im Gegenteil bestand keinerlei Zwang seitens der EU. Die Schweiz hat diese unnötigen Schikanen also völlig freiwillig, ohne Zwang, ohne eigenes Denken und auch ohne die vorgeschriebene Regulierungs-Folge-Abklärung (RFA) grundlos eingeführt. Durch die «Nach-Äffer» im Bundeshaus.
Quelle: Zweiter Fortschrittsbericht... (erster Absatz): «Die Schweiz hat ihre nationalen Rechtsvorschriften freiwillig an die Bestimmungen der Richtlinie angepasst»

2. Die EU-Kommission bemerkt die Fehl-Entwicklung nun sogar selber !
Im Februar veröffentlichte die EU-Kommission einen «Zweiten Fortschrittsbericht ...» zur CE-Pflicht/R&TTE-Richtlinie (deutsch) (englisch) und kommt darin zu «erstaunlichen» Erkenntnissen. Die wichtigste davon:
«Aufgrund dieser Hürden, die durch ein komplexes, nicht ausreichend flexibles Regulierungsumfeld bedingt sind, könnten sich Unternehmen dazu veranlasst sehen, ihre Pilotversuche, vorkommerziellen Tätigkeiten und die kommerzielle Ersteinführung in andere Wirtschaftsräume zu verlagern, beispielsweise in die Vereinigten Staaten von Amerika. Damit wird die vollständige Entfaltung des innovativen Potenzials im Bereich der Funkanlagentechnologie in Europa verhindert.»
Man beachte: Es steht hier ausdrücklich «verhindert» und nicht «behindert» !
Genau das sagt ja QRRR.ch schon lange. Wenn obiges für Unternehmen gilt, gilt es selbstverständlich noch in viel grösserem Ausmasse für unsere jungen Ingenieure (diese sind noch viel mobiler als die Unternehmen). Die Konsequenzen merken wir erst in zehn bis zwanzig Jahren. Dann ist es zu spät. Die Leute und die Firmen werden nicht mehr zurückkommen!
Wieso stimmen unsere Politiker solch fragwürdigen Machenschaften zu, die unserem Land Schaden zufügen und unsere innovativen Leute vertreiben ?

Was bedeuten obige Erkenntnisse ?
Die Vorgeschichte: An der USKA-DV-2010 sowie an der Urabstimmung haben sich die Abstimmenden zu 60% für die Beibehaltung der gegenwärtigen Gesetzgebung (d.h. für den CE-Zwang auch im Amateurfunkbereich) ausgesprochen. Demgegenüber äusserten sich 34% für eine Gesetzesänderung, 6% enthielten sich der Stimme.
Damit ist für die USKA die Sache erledigt.

Nur: 34% sind nicht «Null». In der Schweiz hat es Tradition, dass auch Minderheits-Interessen beachtet und nicht negiert werden. Dies gilt insbesondere auch für einen Verband wie die USKA, da Mitglieder, welche ihre Interessen nicht mehr durch den Verband gewahrt sehen, auf die Idee kommen könnten, sich die Bezahlung des Mitgliederbeitrages zu sparen.

Die neuen, oben dargestellten Erkenntnisse zusammen mit den vorstehenden Bemerkungen motivieren jedoch, Schritte zu unternehmen, welche das Problem am Entstehungsort lösen können. Wie erwähnt, nicht durch die USKA.

Der Status Quo: Man kann es den Schweizer Amateurfunkern nicht verübeln, wenn sie sich in typisch Schweizerischer Art ganz einfach um die jetzt geltenden sinnlosen Typenprüfungsvorschriften «foutieren». Solange die Ordnungs-Organe nicht durchgreifen, kann man sich dieser Denk- und Handlungsweise ja durchaus anschliessen.

Diese Website versucht, die 2009 neu entstandene Typenprüfungs-Problematik zu analysieren, die Auswirkungen darzustellen und Auswege aus der jetzigen Krise aufzuzeigen.
Der Stand der Erkenntnisse ändert sich stetig. Ich berücksichtige die an mich herangetragenen Fakten laufend.


mit besten 73 de HB9AMC Willi Vollenweider, Zug

*) heisst im neuen juristischen Jargon "Konformitätsbewertungsverfahren"

Das CE-Zeichen: der Gesslerhut des 21. Jahrhunderts !