|
Version 13. Oktober 2010
Für ein
sorgenfreies Amateurfunker-Leben gibt es die Lösung hier!
Aber: Damit ist es leider nicht getan. Es
gehört ein Bericht dazu, Bsp siehe
HIER
(Link) oder als
PDF (14MB)
HIER! Have Fun!
Für Firmen zumutbar, für Amateurfunker nicht.
|
Neue
Erkenntnisse zur Schweizerischen Amateurfunk-Geräte-Typenprüfung
In letzter Zeit haben sich einige «Lichtblicke» ergeben. Was bisher
teils Vermutungen waren, hat sich nun erhärtet und kann nachgewiesen
werden.
1. Die Schweizer Politik hat sich dem CE-Zeichen
freiwillig (!!!) unterstellt
Es ist von Typenprüfungs-Befürwortern stets behauptet worden, dass die
Schweiz aufgrund der «Bilateralen Abkommen» gezwungen gewesen wäre, das
CE-Zeichen (aufgrund der EU-Richtlinie 1999/5/EG) in die nationale
schweizerische Gesetzgebung zu übernehmen. Dies stimmt, wie wir nun
definitiv wissen, nachweislich nicht. Ganz im Gegenteil
bestand keinerlei Zwang seitens der EU. Die Schweiz hat diese unnötigen
Schikanen also völlig freiwillig, ohne Zwang, ohne eigenes Denken und
auch ohne die vorgeschriebene Regulierungs-Folge-Abklärung (RFA)
grundlos eingeführt. Zum Schaden der Schweizer Allgemeinheit (Amateurfunker
und Forschung und Entwicklung ganz allgemein).
Quelle: Zweiter
Fortschrittsbericht... (erster Absatz): «Die Schweiz hat ihre
nationalen Rechtsvorschriften freiwillig an die Bestimmungen der
Richtlinie angepasst»
2. Die EU-Kommission bemerkt die Fehl-Entwicklung nun sogar
selber !
Im Februar veröffentlichte die EU-Kommission einen «Zweiten
Fortschrittsbericht ...» zur CE-Pflicht/R&TTE-Richtlinie (deutsch)
(englisch) und
kommt darin zu «erstaunlichen» Erkenntnissen. Die wichtigste davon:
«Aufgrund dieser Hürden, die durch ein komplexes,
nicht ausreichend flexibles Regulierungsumfeld bedingt sind, könnten
sich Unternehmen dazu veranlasst sehen, ihre Pilotversuche,
vorkommerziellen Tätigkeiten und die kommerzielle Ersteinführung in
andere Wirtschaftsräume zu verlagern, beispielsweise in die Vereinigten
Staaten von Amerika. Damit wird die vollständige Entfaltung des
innovativen Potenzials im Bereich der Funkanlagentechnologie in Europa
verhindert.»
Man beachte: Es steht hier ausdrücklich «verhindert»
und nicht «behindert» !
Genau das sagt ja QRRR.ch schon lange. Wenn obiges für Unternehmen gilt,
gilt es selbstverständlich noch in viel grösserem Ausmasse für unsere
jungen Ingenieure (diese sind noch viel mobiler als die Unternehmen).
Die Konsequenzen merken wir erst in zehn bis zwanzig Jahren. Dann ist es
zu spät. Die Leute und die Firmen werden nicht mehr zurückkommen!
Wieso stimmen unsere Politiker solch fragwürdigen Machenschaften zu, die
unserem Land Schaden zufügen und unsere innovativen Leute vertreiben ?
Was bedeuten obige Erkenntnisse ?
Die Vorgeschichte: An der
USKA-DV-2010 sowie an der Urabstimmung haben sich die Abstimmenden zu
60% für die Beibehaltung der gegenwärtigen Gesetzgebung
(d.h. für den CE-Zwang auch im Amateurfunkbereich)
ausgesprochen. Demgegenüber äusserten sich 34% für eine Gesetzesänderung,
6% enthielten sich der Stimme.
Nur: 34% sind nicht «Null». In der Schweiz hat es Tradition, dass auch
Minderheits-Interessen beachtet und nicht negiert werden. Dies gilt
insbesondere auch für einen Verband wie die USKA, da Mitglieder, welche
ihre Interessen nicht mehr durch den Verband gewahrt sehen, auf die Idee
kommen könnten, sich die Bezahlung des Mitgliederbeitrages zu sparen.
Wichtig ist auch die Feststellung, dass die
oben dargestellten Tatsachen zum Zeitpunkt der Urabstimmung den
Abstimmenden nicht bekannt waren.
Die neuen, oben dargestellten Erkenntnisse zusammen mit den vorstehenden
Bemerkungen motivieren, Schritte zu unternehmen, welche das
Problem am Entstehungsort lösen können.
Der Status Quo: Man kann es den Schweizer Amateurfunkern nicht verübeln,
wenn sie sich in typisch Schweizerischer Art ganz einfach um die jetzt
geltenden sinnlosen Typenprüfungsvorschriften «foutieren». Solange die
Ordnungs-Organe nicht durchgreifen, kann man sich dieser Denk- und
Handlungsweise ja durchaus anschliessen.
CE-Zertifizierung im Gotthard-Basis-Tunnel ?
Original-Text-Auszüge AlpTransit:
«In den Teilabschnitten
Erstfeld, Amsteg, Faido und Bodio ergab sich bei vereinzelten Proben der
Befund, dass
kein neuwertiges Material
verwendet wurde. Insgesamt sind rund 250 km Drainage-Rohre eingebaut.
Von der Problematik betroffen sein könnten rund 150 km....... Erste
Ergebnisse bestätigen, dass teilweise Rohrleitungsmaterialen eingebaut
sind, welche nicht den werkvertraglichen Spezifikationen entsprechen.
..........
Die AlpTransit Gotthard AG hat während der gesamten Bauzeit des
Gotthard-Basistunnels von den Bauunternehmungen Qualitätsnachweise über
die eingebauten Materialien verlangt. Sämtliche Atteste der Q-zertifizierten
Lieferanten bestätigten, dass die geforderte Qualität geliefert wurde.
Diese Tatsache wird auch von den beauftragten örtlichen Bauleitungen
bestätigt.»
Da kann man nur den Kopf schütteln. Ob hier wirklich die CE-Zertifizierung
oder irgend eine andere Q-Zertifizierung vorlag, ist unwesentlich. Der
Vorfall zeigt, wie leichtsinnig (besser gesagt: naiv) sich heute
Unternehmen auf die meist durch die Hersteller selber ausgestellten Q-Zertifikate
abstützen, wie es das CE-Konzept ja ausdrücklich beinhaltet. Jeder, der
in der Industrie schon mit Qualitätssicherung zu tun gehabt hat weiss,
dass jede Waren-Eingangskontrolle mindestens mit einer Stichproben-Qualitäts-Kontrolle,
wenn nicht gar mit einer vollständigen Kontrolle arbeitet. Das CE-Konzept
ist falsch, weil nicht erwartet werden darf und kann, dass es von einem
süditalienischen Unternehmen (Fall Gotthard) gleich seriös gehandhabt
wird wie von einem deutschen oder schweizerischen Hersteller.
Die AlpTransit muss sich zu Recht vorwerfen lassen, ihre Aufsichts- und
Kontroll-Pflicht nicht wahrgenommen zu haben. Frei nach dem Motto "ich
nicht - die anderen auch".....
Diese Website versucht, die 2009 neu entstandene
Typenprüfungs-Problematik zu analysieren, die Auswirkungen darzustellen
und Auswege aus der jetzigen Krise aufzuzeigen.
Der Stand der Erkenntnisse ändert sich stetig. Ich berücksichtige die an
mich herangetragenen Fakten laufend.
mit besten 73 de HB9AMC Willi
Vollenweider, Zug
*) heisst im neuen juristischen Jargon "Konformitätsbewertungsverfahren"
Das CE-Zeichen: der Gesslerhut des
21. Jahrhunderts !
|